Juris spukt leider die Begründung bei mir nicht aus. Jedoch dürfte das im Ergebnis auch heute noch stimmen. Zu unterscheiden ist zwischen den Rechten der Plattenfirma und der denen des Künstlers. Wenn die Plattenfirma in den Rechten mangels eigener Rechte an der Aufführung nicht verletzt wird heisst das nicht, dass der jeweilige Künstler in seinen Rechten nicht verletzt wird. Wenn ich mich recht entsinne ging es in der Entscheidung um das legendäre Stones Konzert aus Atlanta, welches sodann teilweise den Anschein der Rechtmäßigkeit hatte. Die Nummer wurde dann später aber gekippt.
Dünnes Eis würde ich sagen, denn es stellt sich dann die Frage, ob damit die jeweiligen Produkte überhaupt einen Gewinn abwerfen dürften, wovon aber wohl auszugehen ist. Zudem stellt sich auch dabei das Problem: sagt der Künstler "nein, will ich nicht", bleibt es bei der Rechtsverletzung.... Bildung hin, Allgemeinheit her....
Was anderes:
Ich erinnere mich an die Zeiten, wo auf offensichtlich widerrechtlich hergestellten Sachen noch "For Education Only" stand. Auch auf neueren Elvis Bootlegs steht noch "This CD contains study material - not for commercial sale". Das bezog oder bezieht sich sicherlich auf das "fair use"-Recht in den USA. Da könnte man als Bootlegger - sofern man sich nicht erwischen lässt, dass man Gewinn erzielt, doch bestimmt mit durchkommen?
Ich erinnere mich an die Zeiten, wo auf offensichtlich widerrechtlich hergestellten Sachen noch "For Education Only" stand. Auch auf neueren Elvis Bootlegs steht noch "This CD contains study material - not for commercial sale". Das bezog oder bezieht sich sicherlich auf das "fair use"-Recht in den USA. Da könnte man als Bootlegger - sofern man sich nicht erwischen lässt, dass man Gewinn erzielt, doch bestimmt mit durchkommen?





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