Rechtmäßigkeit des Mitschneidens von Konzerten

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  • charro
    Posting-Legende

    • 02.09.2005
    • 8583

    #31
    Zitat von Mike
    1991 hat das Hanseatische OLG noch entschieden:

    Durch die Veröffentlichung ungenehmigter Mitschnitte von Konzerten eines US-​amerikanischen Künstlers aus dem Publikum werden keine Rechte der nutzungsberechtigten Tonträgerherstellerin verletzt. (juris / NJW 1992, 1326)
    Juris spukt leider die Begründung bei mir nicht aus. Jedoch dürfte das im Ergebnis auch heute noch stimmen. Zu unterscheiden ist zwischen den Rechten der Plattenfirma und der denen des Künstlers. Wenn die Plattenfirma in den Rechten mangels eigener Rechte an der Aufführung nicht verletzt wird heisst das nicht, dass der jeweilige Künstler in seinen Rechten nicht verletzt wird. Wenn ich mich recht entsinne ging es in der Entscheidung um das legendäre Stones Konzert aus Atlanta, welches sodann teilweise den Anschein der Rechtmäßigkeit hatte. Die Nummer wurde dann später aber gekippt.

    Was anderes:
    Ich erinnere mich an die Zeiten, wo auf offensichtlich widerrechtlich hergestellten Sachen noch "For Education Only" stand. Auch auf neueren Elvis Bootlegs steht noch "This CD contains study material - not for commercial sale". Das bezog oder bezieht sich sicherlich auf das "fair use"-Recht in den USA. Da könnte man als Bootlegger - sofern man sich nicht erwischen lässt, dass man Gewinn erzielt, doch bestimmt mit durchkommen?
    Dünnes Eis würde ich sagen, denn es stellt sich dann die Frage, ob damit die jeweiligen Produkte überhaupt einen Gewinn abwerfen dürften, wovon aber wohl auszugehen ist. Zudem stellt sich auch dabei das Problem: sagt der Künstler "nein, will ich nicht", bleibt es bei der Rechtsverletzung.... Bildung hin, Allgemeinheit her....

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    • Mike
      Administrator
      • 23.09.2003
      • 12924

      #32
      Was mir bleibt, ist zu sagen.... kompliziertes Ding, dass alles!
      ><((((º>

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      • MysteryTrain
        Posting-Legende

        • 12.07.2008
        • 7260

        #33
        Zitat von charro
        Nein, eben gerade nicht. Nochmal: zumindest nach deutschem Recht gilt ohne wenn und aber § 53 Abs. 7 UrhG, sprich der Mitschnitt ist nicht gestattet, dabei auch und gerade nicht für private Zwecke. Ausnahme: Genehmigung liegt vor.

        in den USA galt 1976 deutsches Recht von 2013?

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        • Mike
          Administrator
          • 23.09.2003
          • 12924

          #34
          Charro hatte weiter oben geschrieben, dass man/er das nur nach (heutigem) deutschem Recht beurteilen kann. Wer soll wissen, was in den 70er in den USA Rechtslage und Rechtsprechung, zumal das bestimmt nicht der US Bundesgesetzsprechung unterlag, war?

          Ich kann mir vorstellen, dass es mit den Urheberrechten im heutigen Sinne damals nicht so eng gesehen wurde. Das nicht eine weitere Verbreitung erfolgte lag ganz einfach daran, dass die technischen Möglichkeiten nicht bestanden.
          ><((((º>

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          • MysteryTrain
            Posting-Legende

            • 12.07.2008
            • 7260

            #35
            Zitat von Mike

            Ich kann mir vorstellen, dass es mit den Urheberrechten im heutigen Sinne damals nicht so eng gesehen wurde. Das nicht eine weitere Verbreitung erfolgte lag ganz einfach daran, dass die technischen Möglichkeiten nicht bestanden.
            Eben. Wie hier schon geschrieben wurde, galt wohl meistens eine Art "Hausrecht", d.h. der Veranstalter legte die Regeln fest und hatte das Recht, diese durch Ordner etc. durchzusetzen.
            Nach dem Gesetz strafbar war es denke ich nicht, wenn jemand private Mitschnitte angefertigt hat. Wenn er erwischt wurde, durften sie ihm das Material abnehmen. Mit einer Anzeige hatte er denke ich damals nicht zu rechnen. Wirklich kriminell wird die Sache dann, wenn man anfängt, das Material zu vervielfältigen und zu verkaufen. DAS begann doch erst mit Aufkommen der CD im größeren Stil (die jüngere Generation denkt oft gar nicht mehr daran, dass es auch mal ein analoges Zeitalter gab) und seitdem sind auch die Bestimmungen strenger.

            Kurz gesagt: Erwischen lassen durfte man sich bei privaten Mitschnitten damals wie heute nicht. Die Folgen waren aber früher nicht so empfindlich wie heute. Das Schlimmste, was einem passieren konnte, war, dass man das Aufnahmegerät abgenommen bekam und die Aufnahme vernichtet wurde.

            Gibt es nicht eine Geschichte von Dick Grob (Elvis' Sicherheitschef), der angeblich eine ganze Sammlung solcher eingezogenen Bild- und Tonaufnahmen hatte und die bei einem Brand vernichtet wurden? (habe da ganz dunkel irgendwas in Erinnerung)

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            • charro
              Posting-Legende

              • 02.09.2005
              • 8583

              #36
              Zitat von MysteryTrain
              Nach dem Gesetz strafbar war es denke ich nicht, wenn jemand private Mitschnitte angefertigt hat. Wenn er erwischt wurde, durften sie ihm das Material abnehmen. Mit einer Anzeige hatte er denke ich damals nicht zu rechnen. Wirklich kriminell wird die Sache dann, wenn man anfängt, das Material zu vervielfältigen und zu verkaufen. DAS begann doch erst mit Aufkommen der CD im größeren Stil (die jüngere Generation denkt oft gar nicht mehr daran, dass es auch mal ein analoges Zeitalter gab) und seitdem sind auch die Bestimmungen strenger.

              Kurz gesagt: Erwischen lassen durfte man sich bei privaten Mitschnitten damals wie heute nicht. Die Folgen waren aber früher nicht so empfindlich wie heute. Das Schlimmste, was einem passieren konnte, war, dass man das Aufnahmegerät abgenommen bekam und die Aufnahme vernichtet wurde.
              Zunächst einmal grundsätzlich: was viele hier verwechseln ist die Trennung zwischen zivilrechtlicher Relevanz und Strafbarkeit einer Handlung. Es ist im allgemeinen Sprachgebrauch meist keine Unterscheidung dahingehend, dass ein Verstoß, welcher zivilrechtlich geahndet werden kann nicht unbedingt strafrechtliche Konsequenzen hat.

              Zur Rechtslage in den USA: auch in den USA galten ab Mitte der 60er Jahre ähnliche rechtliche Verhältnisse zum Urheberrecht wie in Deutschland. Die Regelung zur Privatkopie wurde im Zuge der technischen Entwicklung hin zu Tape-Recordern etc. in das deutsche UrhG aufgenommen. Da die technische Entwicklung in den USA hierbei früher und schneller eingesetzt hat, würde ich - um in den Worten von Klopp zu sprechen - meinen Arsch darauf verwetten, dass eine gleichartige Regelung auch in den USA bestand.

              Dass dies tatsächlich der Fall ist zeigt der Umstand, dass erst 2007 ein Gesetzesvorschlag zur Lockerung die sogenannte "fair use doctrin" initiiert wurde. Mit anderen Worten, eine vergleichbare Regelung zu § 53 UrhG bestand seit jeher in den USA, teilweise gar strenger als in Deutschland, sodass die gleichen Argumente herangezogen werden können.

              Das im Zweifel die US-Gesetzgebung gar härter als die deutsche/ europäische Gesetzgebung ist und war dürfte mit der Frage zu beantworten sein, warum Ende der 80er/ Anfang der 90er nahezu sämtliche Bootlegs aus Europa kamen und hier teilweise sogar unproblematisch regulär im Handel erhältlich waren (Stichwort Swingin' Pig Records). Das die Rechtslage in Europa/ Deutschland wesentlich liberaler als in den USA seinerzeit war, zeigen auch die Entscheidungen der deutschen Gerichte um 1990/1991 (OLG Hamburg, BGH).

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              • Mike
                Administrator
                • 23.09.2003
                • 12924

                #37
                Zitat von charro

                Das im Zweifel die US-Gesetzgebung gar härter als die deutsche/ europäische Gesetzgebung ist und war dürfte mit der Frage zu beantworten sein, warum Ende der 80er/ Anfang der 90er nahezu sämtliche Bootlegs aus Europa kamen und hier teilweise sogar unproblematisch regulär im Handel erhältlich waren (Stichwort Swingin' Pig Records). Das die Rechtslage in Europa/ Deutschland wesentlich liberaler als in den USA seinerzeit war, zeigen auch die Entscheidungen der deutschen Gerichte um 1990/1991 (OLG Hamburg, BGH).


                Ich glaube nicht, dass das etwas mit härterer Gesetzgebung zu tun hat. Problematisch war doch immer der Schutzbereich für Ausländer, insbesondere für die Künstler, die nicht aus EG/EWR Staaten kamen (wenn wir das wieder aus deutscher Sicht betrachten).

                Das wird in den USA nicht anderes gewesen sein. Möglicherweise gab es ja eine Reihe von Bootleg VÖ mit deutschen Interpreten in den USA?

                Die Schutzlückenpiraterie* wurde erst mit dem TRIPS Abkommen beendet, in dem Ausländern zumindest ein Grundschutz gewährt wurde. Danach wurden dann die Urhebergesetze der Mitgliedsstaaten angepasst. Das würde auch erklären, warum die Schutzlückepiraterie nach 1994 noch für einige Zeit in Dänemark und Portugal möglich war, in Deutschland aber nicht mehr.


                *Darüber gibt es einen schönen Aufsatz "Die Schutzlücken-​Piraterie nach dem Urheberrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1995" von Thorsten Braun, Verlag C.H.Beck, München
                Zuletzt geändert von Mike; 12.07.2013, 10:47
                ><((((º>

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                • charro
                  Posting-Legende

                  • 02.09.2005
                  • 8583

                  #38
                  Das schon, nur wenn ich mir die Entscheidungen der Gerichte anschaue ging es da durchweg um britische Musiker (Stones, Iron Maiden). Demnach hätten für diese die Veröffentlichungen auch in den USA erfolgen könne, zumal die betreffenden Konzerte ebenso in Europa, dabei noch nicht mal EU (Stones Konzert in Basel), aufgenommen worden waren.
                  Aber gut, soweit wir keinen tatsächlichen Einblick in die fair use doctrin oder vergleichbare Regelungen in den USA haben, ist es schwer dazu etwas konkretes zu sagen.

                  Zu Publikumsmitschnitten schreibt das OLG Hamburg übrigens:

                  "Bei Live-Mitschnitten eines Konzertes aus dem Publikum heraus, schreibt der Hörer Mängel der Aufnahme nicht ohne weiteres der künstlerischen Leistung zu, zumal wenn auf der Plattenhülle besonders auf diesen Umstand hingewiesen wurde."

                  Hier hatten sich die Stones wohl geärgert, dass ein Mitschnitt in mieser Quali nicht ihrem künstlerischen Ansprüchen entspricht.

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                  • MysteryTrain
                    Posting-Legende

                    • 12.07.2008
                    • 7260

                    #39
                    Gesetze hin oder her: Es ging doch um einen ganz konkreten (konstruierten, aber realistischen) Fall. Was passierte also, wenn einer der Sicherheitsleute jemanden bei einem Elviskonzert mit einem Taperekorder erwischt hat? Er wird ihn ihm weggenommen haben und die Sache war erledigt. Ich glaube nicht, dass derjenige eine Anzeige bekommen hat.

                    Eine völlig andere Sache und auch völlig andere Gesetzeslage greift dann, wenn so jemand es geschafft hat, eine Aufnahme aus dem Konzert rauszuschmuggeln, sie kopiert und verbreitet.
                    Das Problem der Massenverbreitung gibt es wirklich erst seit es digitale Speichermedien gibt, die man nahezu verlustfrei kopieren kann. Im analogen Tonbandzeitalter hätte sich wahrscheinlich eine Strafverfolgung gar nicht gelohnt, da der Verbreitungsgrad doch sehr begrenzt war.

                    Kurz gesagt: Bezüglich Urheber-/Verwertungsrechte etc. war man vor 30-40 Jahren längst nicht so sensibel wie heute, wo eine Audio- oder Videodatei innerhalb von Sekunden zigtausendfach in aller Welt verbreitet werden kann.
                    Zuletzt geändert von MysteryTrain; 12.07.2013, 11:40

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                    • burroughs
                      Board-Legende

                      • 09.02.2004
                      • 56243

                      #40
                      dir ist schon klar, dass es bootlegs auch schon VOR der einführung der cd gegeben hat, ja?
                      und wenn ich dran denke, wie stark das *tape trading* gerade - aber sicher nicht nur - in der metal-szene vertreten war..
                      doch, da wird sich schon dazumal der eine oder andere musiker in den allerwertesten gebissen haben

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                      • Mike
                        Administrator
                        • 23.09.2003
                        • 12924

                        #41
                        Zitat von charro

                        Zu Publikumsmitschnitten schreibt das OLG Hamburg übrigens:

                        "Bei Live-Mitschnitten eines Konzertes aus dem Publikum heraus, schreibt der Hörer Mängel der Aufnahme nicht ohne weiteres der künstlerischen Leistung zu, zumal wenn auf der Plattenhülle besonders auf diesen Umstand hingewiesen wurde."

                        Hier hatten sich die Stones wohl geärgert, dass ein Mitschnitt in mieser Quali nicht ihrem künstlerischen Ansprüchen entspricht.


                        Und das LG Berlin 16. Zivilkammer 16 O 235/05
                        (Ess geht um die Herstellung eines nicht autorisierten Konzermittschnitts und VÖ auf DVD)


                        Gemäß Â§ 125 Abs. 5 S. 1 UrhG genießen ausländische Staatsangehörige, um einen solchen handelt es sich bei dem Künstler P, den Schutz nach Inhalt der Staatsverträge. Hier kommt nur das TRIPS in Betracht. Denn dem Rom-Abkommen sind die USA nicht beigetreten (Dreier/Schulze, UrhG, § 125, Rn. 15) und das WPPT gilt bislang noch nicht in Deutschland, worauf die Beklagte mit Recht verweist (vgl. Wandtke/Bullinger-Braun, Urheberrecht, 2. Auflage, § 125, Rn. 38).


                        .... Der Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung der DVD ergibt sich jedoch nicht aus dem Urheberrecht, sondern aus der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 22 S. 1 KUG).



                        Das zeigt doch einigermaßen deutlich, dass vor dem TRIPS-Abkommen Audio-VÖ von Drittstaaten-Ausländern (USA) kaum untersagt werden konnten.



                        (Ich merke gerade, dass wir hier alle möglichen Urheberrechte vermischen. Finde ich aber trotzdem interessant.)
                        ><((((º>

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                        • Mike
                          Administrator
                          • 23.09.2003
                          • 12924

                          #42
                          Zitat von burroughs
                          dir ist schon klar, dass es bootlegs auch schon VOR der einführung der cd gegeben hat, ja?

                          Klar! Wenn man nch Wikipedia geht, war die erste VÖ im großen Stil die Bob Dylan LP "Great White Wonder".

                          Trotzdem war das alles in der Zeit vor den den digitalen Medien und vor den weltweiten Handelsmöglichkeiten (Internet , ebay) Kleinkram. Heute eine Bootleg herzustellen und zu vertreiben ist doch jedermann möglich.
                          ><((((º>

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                          • charro
                            Posting-Legende

                            • 02.09.2005
                            • 8583

                            #43
                            Zitat von burroughs
                            und wenn ich dran denke, wie stark das *tape trading* gerade - aber sicher nicht nur - in der metal-szene vertreten war..
                            doch, da wird sich schon dazumal der eine oder andere musiker in den allerwertesten gebissen haben
                            Jep, Iron Maiden sind da wohl eines der prominentesten Beispiele. Die verfolgen rigoros seit jeher das Konzert-Bootlegging. Daher ist es sogar sehr riskant, selbst alte Boots auf ebay anzubieten, dabei insbesondere auch als rein privater Gelegenheitsverkäufer. Die Kollegen von Sasse & Partner sind dann sehr eifrig mit der Postzustellung....

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                            • burroughs
                              Board-Legende

                              • 09.02.2004
                              • 56243

                              #44
                              Zitat von Mike
                              Heute eine Bootleg herzustellen und zu vertreiben ist doch jedermann möglich.
                              wieso kommen dann 99% ALLER bootlegs aus Europa und so gut wie KEINE aus den US of A

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                              • burroughs
                                Board-Legende

                                • 09.02.2004
                                • 56243

                                #45
                                Zitat von charro
                                Jep, Iron Maiden sind da wohl eines der prominentesten Beispiele.
                                die haben sowieso den arsch offen
                                sowohl hinsichtlich der verfolgung von boots als auch, was ihre t-shirt-preise angeht

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