Rechtmäßigkeit des Mitschneidens von Konzerten

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  • burroughs
    Board-Legende

    • 09.02.2004
    • 56243

    #61
    Zitat von allerteuerste
    Ein weiteres Argument: gerade durch den erstmals illegalen Download werden doch einige inspiriert, sich eine CD oder einen Film zu kaufen.
    wie meinen ??
    verzeihung, aber das ist genau derselbe bullshit wie die mär, dass leute oft erst über einen miesen imi zum originalen elvis finden

    aber man kann sich natürlich alles schönreden.. auch illegale downloads

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    • burroughs
      Board-Legende

      • 09.02.2004
      • 56243

      #62
      Zitat von MysteryTrain
      Jetzt trifft es nämlich nicht nur die offiziellen Rechteinhaber, sondern auch die Produzenten von Bootlegs, die an den Downloads auch nichts mehr verdienen.
      wenn die produzenten auf zigtausenden cds sitzen bleiben würden, dann vielleicht schon.
      dadurch, dass so eine bootleg aber zumeist kaum die auflage von 1000 stück (wenn überhaupt) übersteigt und der grossteil wenn nicht alles von den s.g. HDV's aufgekauft wird - ob die dann drauf sitzen bleiben ist dem bootleger dann wiederum schnurz - kanns dem produzenten im prinzip wurscht sein

      anmerkung:
      ich weiss nicht, wie das bei bootlegs von dylan, springsteen oder den o.g. stones mit der auflage ist..
      daher bezieh mich jetzt mal ausschliesslich auf elvis-importe

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      • MysteryTrain
        Posting-Legende

        • 12.07.2008
        • 7260

        #63
        Zitat von burroughs
        der grossteil wenn nicht alles von den s.g. HDV's aufgekauft wird - ob die dann drauf sitzen bleiben ist dem bootleger dann wiederum schnurz - kanns dem produzenten im prinzip wurscht sein
        Da merkt man mal, wieviele Leute an Aufnahmen verdienen, an denen sie keinerlei Rechte besitzen. Der Fan/Sammler will die Sachen haben (v.a. wenn es sie offiziell nicht gibt), das ist logisch. Aber ob das das Umgehen von Urheber- und Verwertungsrechten rechtfertigt?
        Beim Urheberrecht ist es übrigens egal, wieviele Einheiten produziert und verkauft werden. Da wird (bei offiziellen Veröffentlichungen) bereits für die Veröffentlichung an sich eine Gebühr fällig. Genauso wie im Gastgewerbe und bei Veranstaltungen nicht jedes Lied einzeln abgerechnet wird, sondern als Pauschalgebühr.
        Zuletzt geändert von MysteryTrain; 12.07.2013, 15:30

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        • burroughs
          Board-Legende

          • 09.02.2004
          • 56243

          #64
          Zitat von MysteryTrain
          Da merkt man mal, wieviele Leute an Aufnahmen verdienen, an denen sie keinerlei Rechte besitzen.
          mehr als genug

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          • charro
            Posting-Legende

            • 02.09.2005
            • 8583

            #65
            Zitat von MysteryTrain
            Nicht?

            Für was gibt es dann diese Gebührenordnung? (.....)

            Ich weiß auch, dass das streng kontrolliert wird.
            Spitzenargument wenn es um Urheberrechtsverletzung geht. Für was haben wir das UrhG, wenn in Massen gebootlegt und gefileshared wird???

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            • King77
              Board-Legende

              • 04.08.2007
              • 14927

              #66
              Nur darf man nicht ganz vergessen dass die Fans die die Bootlegs kaufen auch die Haupt Käufer der regulären LP's bzw. CD's sind.
              Jetzt kann man sich mal ausrechnen wie oft wir schon diverse Tantiemen z. B. für Hound Dog bezahlt haben. So kann ich locker damit leben einige illegale Tonträger ebenfalls zu besitzen.

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              • Ciscoking
                Board-Legende

                • 19.05.2006
                • 11755

                #67
                Dann kann man zusammen fassend sagen, dass das Mitschneiden sowieso ilegal gewesen wäre, da die Zustimmung des Künstlers fehlte. Insofern hätte man sich das Schild aber auch sparen können. Dann geht es primär gar nicht um das Hausrecht.
                Thanks to Ernst Joergensen, Roger Semon and Erik Rasmussen for the great work. Keep the spirit alive !

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                • allerteuerste
                  Gehört zum Inventar

                  • 27.06.2004
                  • 3106

                  #68
                  Prinzipiell ja, aber ich denke, diese Schilder sind einfach Mahnmale, damit es eventuell Zuwiderhandelnden bewusst(er) wird, bzw ein eingreifender Ordnungshüter, der Bänder abnimmt, nur mehr darauf hinweisen, statt stundenlange Diskussionen führen muss.
                  "Motorboat! Motorboat! Ruadan tua i nur zur Noat!"

                  Kommentar

                  • burroughs
                    Board-Legende

                    • 09.02.2004
                    • 56243

                    #69
                    die diskussionen hast du trotzdem, weil kein schwein freiwillig seine bänder bzw kameras nach bzw während der show aus der hand gibt

                    Kommentar

                    • Mike
                      Administrator
                      • 23.09.2003
                      • 12924

                      #70
                      Zitat von charro


                      Übrigens: Stones Atlantic City verkaufte sich mehr als 70.000 mal. also von ein paar unerheblichen Verkäufen würde ich da nicht sprechen Die Jungs von Swingin' Pig etwa werden daher schon den ein oder anderen Taler mit ihren Veröffentlichungen verdient haben.


                      Aber diese Scheibe fiel doch in die Schutzlücke!? Somit keine tatsächliche Bootleg und frei käuflich. Laut Wikipedia durften die Herausgeber die LP auch nach abgewiesener Klage weiter vertreiben.
                      ><((((º>

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                      • Joern
                        Gehört zum Inventar

                        • 15.03.2007
                        • 1591

                        #71
                        Zitat von Mike
                        Aber diese Scheibe fiel doch in die Schutzlücke!? Somit keine tatsächliche Bootleg und frei käuflich. Laut Wikipedia durften die Herausgeber die LP auch nach abgewiesener Klage weiter vertreiben.
                        Der Verkauf und Kauf von nicht-europäischen Künstlern z.B. bei JPC, bei denen ich über Jahre angestellt war, war mehr oder minder problemlos. Über das Bestellsystem konnte ich sogar Bootleg-Titel von Fort Baxter aufrufen. Bestellungen wären ebenfalls möglich gewesen.

                        Diese Lücke wurde durch das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens von Mexiko, Kanada und den USA und eines darin enthaltenen Passus geschlossen. Es hatte Auswirkungen auf den freien Verkauf von Bootlegs im CD-Handel. Bootleg-Aufnahmen von z.B. Guns'n Roses, Springsteen oder eben Elvis durften nach Inkrafttreten von NAFTA in Europa nicht mehr im Handel verkauft werden.

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                        • for ol times sake
                          Kennt sich hier aus

                          • 21.01.2008
                          • 66

                          #72
                          Zitat von Joern
                          ... z.B. bei JPC, bei denen ich über Jahre angestellt war, ...
                          Off-Topic:

                          Kennst Du auch den Kurt, vormals WOM Hamburg ? Ich meine, der ist auch bei JPC gewesen nachdem es WOM nicht mehr gab...

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                          • Joern
                            Gehört zum Inventar

                            • 15.03.2007
                            • 1591

                            #73
                            Zitat von for ol times sake
                            Off-Topic:

                            Kennst Du auch den Kurt, vormals WOM Hamburg ? Ich meine, der ist auch bei JPC gewesen nachdem es WOM nicht mehr gab...
                            Off-Topic:

                            JPC hatte zweitweilig zwölf Filialen in Norddeutschland und eine ganze Reihe von Angestellten. Ich habe in Osnabrück gearbeitet und kannte nicht mal dort alle Angestellten.

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