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Seit Inkrafttreten der neuen Minijob-Regelung (400-Euro-Jobs) am 1. April 2003 hat die Bundesknappschaft (seit 1. Oktober 2005 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, abgekürzt KBS) als Trägerin der Minijob-Zentrale die zentrale Verwaltung für ganz Deutschland übernommen. Sie ist seitdem Einzugsstelle für alle Beiträge für geringfügig Beschäftigte







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