Elvis und die Nutzungs-, Urheber-, Verwertungs- u. Leistungsschutzrechte
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Nicht ganz: ich schrieb, dass im Juni 1983 eine Eintragung bei der BMI erfolgte. Was vorher war ist unklar, denn ich kann ja nur in ein Recht eintreten, das auch bereits besteht.
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Vielleicht war EPE ja auch erst seit diesem Zeitpunkt legitimer Rechtsnachfolger von Elvis Presley - immerhin sah sein Testament etwas anderes vor, also musste man wohl ein komplexes Konstrukt feilen, was sicher nicht einfach war und eine Weile gedauert hat. Und wenn dann eine juristische Person (also eine Firma) zum Rechtsnachfolger einer natürlichen Person (also eines Menschen) wird, wo dessen Testament etwas anderes vorsieht, ist das sicher nicht leicht.- Übersetzen
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Das ist gut möglich und war auch mein Gedanke!Vielleicht war EPE ja auch erst seit diesem Zeitpunkt legitimer Rechtsnachfolger von Elvis Presley.
(...)
Und wenn dann eine juristische Person (also eine Firma) zum Rechtsnachfolger einer natürlichen Person (also eines Menschen) wird, wo dessen Testament etwas anderes vorsieht, ist das sicher nicht leicht.
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Aber jetzt noch einmal die Frage: Wie schaut das nun aus mit den Beteiligungen aus den Verlagen? Weil im "Pleite-Thread" ja suggeriert wurde, dass Elvis neben dem relativ geringfügigem Betrag, der am Ende seines Lebens an Vermögen vorhanden war, über beträchtliche finanzielle Reserven aus den Verlagen verfügte, an denen er beteiligt war.
In Elvis Day by Day ist stets nur die Rede von Einnahmen aus Auftritten, Filmen und von RCA. Aber BMI bzw. ASCAP kassierten doch fleißig, oder?
Aus en.Wikipedia.org:
The American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP) is a non-profit performance rights organization that protects its members' musical copyrights by monitoring public performances of their music, whether via a broadcast or live performance, and compensating them accordingly. ASCAP collects licensing fees from users of music created by ASCAP members, then distributes them back to its members as royalties (BMI has a similar method for its members).Zuletzt geändert von Gast; 06.05.2008, 21:15- Übersetzen
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Heartbreak Hotel ist ein bisschen ein schlechtes Beispiel, da nicht in einem von Elvis' Verlagen veröffentlicht. Nehmen wir stattdessen lieber Love Me Tender.
Also, bis zum '73er Deal verdiente Elvis an jeder Single, EP oder LP, auf der (u. a.) Love Me Tender veröffentlicht wurde. Nach dem Deal fiel diese Einnahmequelle weg.
Dann erschien der Song bei Elvis Presley Music, einem seiner Verlage. Die BMI oder ASCAP passte auf, wann und wo auch immer der Titel beispielsweise im Radio gespielt wurde, kassierte dafür und schüttete die Gewinne aus an die a) die Verlage und b) die Autoren (oder gingen die Gewinne nur an die Verlage, die wiederum die Autoren bezahlten, das ist mir noch nicht ganz klar geworden).
Elvis verdiente also dreimal an Love Me Tender. Anders beispielsweise bei Suspicious Minds. Da verdiente er lediglich an den Plattenverkäufen, da der Song nicht bei ihm veröffentlicht wurde und er nicht Co-Autor war. Ab dem 73er Deal war es auch damit vorbei.- Übersetzen
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Ich weiß nicht, wie es in den USA ist. In Deutschland weiß ich aus der Praxis, dass ich von der GEMA immer die Kohle direkt bekommen habe, und der Verlag bekam seinen Anteil ebenfalls von der GEMA. So schützt man die Autoren vor verspäteter oder unkorrekter Abrechnung durch die Verlage, und auch davor, dass ein Verlag zahlungsunfähig werden könnte.- Übersetzen
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Soweit ich das recherchiert habe und mich erinnere, ist der Schlüssel 50 : 50, d. h. die Hälfte geht jeweils an den Verlag und die andere an den bzw. die Autoren.
Aber wieviel macht das nun auch. MM schrieb im "Pleite-Thread", die Verlagsgeschichte (bin mir immer noch nicht sicher, um welche Rechte es isch da handelt) sei mehr wert als die Bezahlung über Künstlervertrag von der Plattenfirma. Also: Elvis verdiente angenommen 10 US-Cent an der Single. Brachte ihm die Tatsache, dass er am Verlag beteiligt und Co-Autor war am Ende denn mehr ein als diese 10 Cent (denn die verlor er ja mit dem 73er Deal)?- Übersetzen
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Ich kenne nur 40:60 (Verlag: Urheber), so ist das in Deutschland. Ich hörte mal, das sei internationaler Standard, aber belegen kann ich das nicht.
Ja, aber nicht wegen des reinen Geldbetrags, sondern aus anderen Gründen: Geld von der Plattenfirma gibt es nur, wenn die Platte verkauft wird, und zwar genau die Platte, die man selber besungen hat. Geld aus Urheber- und Verlagsrechten hingegen gibt es jedes Mal, wenn die Platte im Radio, im Fernsehen oder in einer Jukebox gespielt wird, und auch jedes Mal, wenn jemand den Song covert und diese Platte verkauft oder irgendwo öffentlich aufgeführt wird. Also selbst dann, wenn eine Blaskapelle das Lied beim Dorftanz in Hintertupfingen spielt - sofern korrekt abgerechnet wird.Aber wieviel macht das nun auch. MM schrieb im "Pleite-Thread", die Verlagsgeschichte (bin mir immer noch nicht sicher, um welche Rechte es isch da handelt) sei mehr wert als die Bezahlung über Künstlervertrag von der Plattenfirma.- Übersetzen
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Du meinst, was die Verlagsrechte sind? Das sind die 40% (oder was auch immer), die der Verlag kassiert, jedes Mal, wenn der Song (von wem auch immer gesungen bzw. gespielt) öffentlich aufgeführt wird, also Fernsehen, Radio, Jukebox, Telefon-Warteschleife, Dorftanz etc. Dieses Geld geht an den Verlag, das heißt also an den, dem der Verlag gehört. Das war bei "Elvis Presley Music" und "Gladys Music" u.a. Elvis.- Übersetzen
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Nein, ich meinte: Sind das Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte, für die - in unserem Falle - die GEMA kassiert? Urheberrechte ja in jedem Fall. Und gehen diese Einnahmen aus Urheberrechten direkt an den/die Autoren oder über den Umweg des Verlages, aber das hat du ja bereits erklärt.- Übersetzen
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Ja, denn das Geld, was ein Urheber bekommt, ist höher. Ich weiß die aktuellen Zahlen nicht, aber vor einiger Zeit war das z.B. in Deutschland, wenn der Song im ÖR-Radio gespielt wurde, ca. 5 DM pro Minute, im Fernsehen sogar bis zu 1.000 DM pro Minute, je nach Sender. Das heißt also, wenn eine 3-minütige Platte im Radio in Deutschland gespielt wurde, bekam der Komponist von der GEMA etwa 15 DM. Selbst wenn davon 40% der Verlag kassierte und man sich das noch mit einem weiteren Komponisten oder Texter teilen musste, war das gutes Geld.
Die Zahlen für die USA kenne ich nicht, aber die werden sicher nicht niedriger ausfallen.
Jetzt kann man leicht nachrechnen, was einträglicher ist: Für eine verkaufte Platte 10 Cent zu kassieren, oder jedes Mal, wenn die Platte verkauft und wenn der Song (egal, von wem gesungen) öffentlich aufgeführt wird, die Urheberrechtstantiemen zu kassieren?
Zumal die Rechte an der Platte nach 50 Jahren verfallen, die Urheberrechte aber erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das heißt, würde Elvis heute noch leben, würde er an seinen großen Hits aus den 50ern eh keinen Cent mehr aus Plattenverkäufen verdienen, aber nach wie vor an den Verlagsrechten, und bei den paar Nummern, wo er als Co-Autor gelistet ist, auch noch an den direkten Urhebertantiemen.
Was meinst Du, warum Paul McCartney so reich ist? Weil er "Yesterday" gesungen hat und für jede Platte, die die Beatles davon verkaufen, ein paar Cent kriegt? Oder weil er den Song geschrieben hat und bei ihm jedes Mal die Kasse klingelt, wenn er irgendwo auf der Welt im Radio erklingt oder jemand ihn covert?Zuletzt geändert von Gast; 06.05.2008, 23:02- Übersetzen
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Wenn ich das nicht völlig falsch im Kopf habe, dann hat der Verlag das Verwertungsrecht und kann entsprechend Nutzungsrechte vergeben.
Off-Topic:
Mensch, ich hab doch nur 5 Semester Jura auf dem Buckel, langsam wird's eng!
Aber nur für Deutschland weiß ich das wirklich. Wie es in den USA läuft bzw. damals gelaufen ist, weiß ich nicht.Urheberrechte ja in jedem Fall. Und gehen diese Einnahmen aus Urheberrechten direkt an den/die Autoren oder über den Umweg des Verlages, aber das hat du ja bereits erklärt.- Übersetzen
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