Ja, Du hast Recht. Die Urheberrechtsnovelle von 2002 regelte mehr die Vergütungen, dass man seine Rechte nicht mehr für'n Appel und'n Ei weggeben kann. Hier ist der Unterschied zwischen anglo-amerikanscher Rechtstradition, wo man geistiges Eigentum tatsächlich verkaufen kann, und kontinentaleuropäischer, wo Urheberrechte Teil der Persönlichkeitsrechte und somit unveräußerlich sind, sehr deutlich.
Ich war nur auf der falschen Spur, weil ich noch im Hinterkopf hatte, dass damals in allen Fachzeitschriften bejubelt wurde, dass Songschreiber jetzt nicht mehr verhungern können, weil sie ihre Verwertungsrechte nicht für kleines Geld abtreten können.
Ich war nur auf der falschen Spur, weil ich noch im Hinterkopf hatte, dass damals in allen Fachzeitschriften bejubelt wurde, dass Songschreiber jetzt nicht mehr verhungern können, weil sie ihre Verwertungsrechte nicht für kleines Geld abtreten können.



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