Elvis-Songs beschäftigen Münchner Landesgericht

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  • burroughs
    Board-Legende

    • 09.02.2004
    • 56243

    #31
    ..für mehr als 1000 songs..
    soviele waren das doch gar nicht, oder

    aber damit haben wir es nun endlich schriftlich und von oben abgesegnet:
    elvis wurde AUSGEBEUTET

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    • Gilla
      Board-Legende

      • 05.02.2007
      • 14776

      #32
      Das werden die Erben so dargestellt haben, wenn sie sich auf diesen Paragrafen berufen:

      Bestseller-Paragraf des Urheberrechtsgesetzes - seit 2002 muss der Urheber eines Werkes für dessen Nutzung angemessen vergütet werden. Ist die Vergütung zu niedrig, kann diese nachträglich angepasst werden.
      *The genius of Elvis Presley was in his music, but the magic was in his voice*

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      • Zollerhess
        Foren-Experte

        • 12.01.2013
        • 996

        #33
        ...oder er hat sich AUSBEUTEN lassen...

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        • King77
          Board-Legende

          • 04.08.2007
          • 14921

          #34
          Mit 1000 Songs sind die Master gemeint u. nicht 1000 verschiedene Kompositionen. Was z. B. bei Blue Suede Shoes - 5 ergibt u. nicht 1. Weil 5 verschiedene Versionen von Blue Suede Shoes zu Elvis Lebzeiten erschienen sind.

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          • michael grasberger
            Posting-Legende

            • 16.02.2006
            • 9974

            #35
            Zitat von Gilla
            seine damalige Plattenfirma RCA Records verkauft, die heute Arista Music heißt
            kompletter blödsinn.
            sind redakteure der sz zu doof zum googeln?

            "We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
            (Nick Tosches)

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            • Circle G
              Board-Legende

              • 04.11.2007
              • 11634

              #36
              Zitat von King77
              Mit 1000 Songs sind die Master gemeint u. nicht 1000 verschiedene Kompositionen. Was z. B. bei Blue Suede Shoes - 5 ergibt u. nicht 1. Weil 5 verschiedene Versionen von Blue Suede Shoes zu Elvis Lebzeiten erschienen sind.
              Tatsächlich? 1973 gab es schon über 1000 Master? Wohl eher nicht ...
              Ahnungslosigkeit ist die Objektivität der schlichten Gemüter - Harald Schmidt
              ____________________________

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              • burroughs
                Board-Legende

                • 09.02.2004
                • 56243

                #37
                v.a. interessant, weil das eine label mit dem anderen so GAR NIX zu tun hat und auch nicht hatte

                ..1986 wurde die RCA von ihrer einstigen Mehrheitseigentümerin General Electric aufgekauft und aufgespalten.
                GE behielt, was ursprünglich Kern des RCA-Großkonzern war, insbesondere die National Broadcasting Company (NBC) (in den Jahren 2009 und 2013 von General Electric an Comcast veräußert).

                Das Schallplattengeschäft wurde an den deutschen Medienkonzern Bertelsmann verkauft, der kurz darauf die Bertelsmann Music Group (BMG) formierte.
                2004 schlossen Bertelsmann und Sony ihre Musiksparten (BMG und Sony Music) zu Sony BMG Music Entertainment zusammen. Das Unternehmen vertreibt weltweit unter anderem CDs unter RCA-geschaffenen Labels. Sony BMG hält die Lizenz, die Handelsmarke RCA auf unbegrenzte Zeit zu verwenden und hat heute Künstler wie Foo Fighters und Avril Lavigne unter Vertrag.

                Die Patente und Rechte für Unterhaltungselektronik-Produkte unter den Marken RCA (einschließlich der Rechte für Nipper auf dem amerikanischen Kontinent) und GE wurden an Thomson Consumer Electronics of France verkauft, einen der weltgrößten Hersteller von Fernseh- und Radiogeräten. Die Marke RCA war danach Thomsons wichtigstes Markenzeichen in Nord- und Südamerika.

                Anfang 2007 kaufte VOXX International Corporation Rechte an der Handelsmarke [12] und verkauft seitdem Produkte unter diesem Label. Durch eine Kooperation zwischen Thomson und TCL 2009 kamen auch TCL Produkte unter RCA in den Handel.

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                • King77
                  Board-Legende

                  • 04.08.2007
                  • 14921

                  #38
                  Zitat von Circle G
                  Tatsächlich? 1973 gab es schon über 1000 Master? Wohl eher nicht ...
                  Ich habe sie nicht gezählt, sondern nur geschätzt. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen dass eben auch 2. Aufnahmen u. Live Versionen zählen die Veröff. wurden.

                  Wie sieht es eigentlich mit Titel vor März 73 aus die erst später erschienen sind. Fallen die auch in diesen Deal hinein.

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                  • Circle G
                    Board-Legende

                    • 04.11.2007
                    • 11634

                    #39
                    Zitat von King77
                    Ich habe sie nicht gezählt, sondern nur geschätzt. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen dass eben auch 2. Aufnahmen u. Live Versionen zählen die Veröff. wurden.
                    Mir ist klar, worum es Dir in erster Linie ging, ändert aber nichts daran, dass es 1973 definitiv noch nicht über 1000 Master gab. Auf die Zahl kommt man höchstens insgesamt, und dann auch nur, wenn man neben den Studio- und Livemastern, die nach dem Deal entstanden, auch noch irgendwelche sonstigen Live-Songs mitzählt.

                    Überleg doch mal: Die große Masterbox enthielt um die 750 Songs (exakte Zahl habe ich gerade nicht im Kopf), aber natürlich waren da auch alle späteren Master enthalten. Wie soll man denn da bitteschön schon Anfang 1973 auf über 1000 kommen, wo in den nächsten Monaten und Jahren noch einige Alben anstanden?

                    Wie sieht es eigentlich mit Titel vor März 73 aus die erst später erschienen sind. Fallen die auch in diesen Deal hinein.
                    Ja. Der Vertrag beinhaltete alle Songs, die bis zu diesem Tag aufgenommen, also auch die, die bis dato nicht veröffentlicht wurden.
                    Zuletzt geändert von Circle G; 19.07.2013, 17:23
                    Ahnungslosigkeit ist die Objektivität der schlichten Gemüter - Harald Schmidt
                    ____________________________

                    Kommentar

                    • charro
                      Posting-Legende

                      • 02.09.2005
                      • 8583

                      #40
                      Es bleibt spannend. Wenn das OLG München nunmehr keine abschießende Entscheidung trifft, sondern Sony/BMG & Co zur Auskunft über die erzielten Gewinne verdonnert, spricht vieles dafür, dass das OLG München die Entscheidung des LG München kippen wird. Anderenfalls würde diese Entscheidung wenig Sinn machen, wenn das OLG die Berufung der EPE zurückweisen möchte.

                      Die Frage ist, ob nun hieraus eine "pauschale Abgeltung" gezogen werden soll (quasi des lieben Friedens wegen) oder ob das OLG tatsächlich den '73-Deal als völlig ausserhalb jedweder Vernunft sieht. Zumindest im letzteren Fall dürften Sony/ BMG & Co erheblich ins Schleudern kommen, denn es stellt sich die Frage, was passiert danach: man bedenke, wir reden nur von den Gewinnen in Deutschland, welche in diesem Verfahren diskutiert werden. Die Auswirkungen auf europarechtlicher Ebene dürften dann enorm sein. Sony/ BMG & Co tun gut daran, das Ding vom Tisch zu bekommen, vielleicht gar durch einen Vergleich. Anderenfalls wird der BGH wohl entscheiden und dann ist alles offen.....

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                      • MysteryTrain
                        Posting-Legende

                        • 12.07.2008
                        • 7260

                        #41
                        Würde ein Urteil für EPE positiv ausgehen, so würde man sich wahrscheinlich an noch etwas Größeres wagen: England z.B. und dann würde es so richtig teuer bzw. lukrativ
                        Die Klage in Deutschland könnte ein Test sein, ob in Europa generell etwas zu holen ist.

                        Kommentar

                        • Daniela Katzenberger
                          Kommt langsam in Fahrt

                          • 15.08.2012
                          • 100

                          #42
                          Zitat von MysteryTrain
                          Würde ein Urteil für EPE positiv ausgehen, so würde man sich wahrscheinlich an noch etwas Größeres wagen: England z.B. und dann würde es so richtig teuer bzw. lukrativ
                          Die Klage in Deutschland könnte ein Test sein, ob in Europa generell etwas zu holen ist.
                          England hat aber ein anderes Urheberrecht, genauso wie USA.

                          Kommentar

                          • burroughs
                            Board-Legende

                            • 09.02.2004
                            • 56243

                            #43
                            es geht auch nicht ums jeweilige urheberrecht per se, sondern darum ob mit so einer *aktion* generell was zu holen wäre

                            Kommentar

                            • Daniela Katzenberger
                              Kommt langsam in Fahrt

                              • 15.08.2012
                              • 100

                              #44
                              Wenn die Voraussetzungen (deutsches Urheberrecht, Bestsellerparagraph etc.) vorliegen, gibt es sicherlich eine Chance. Wenn sie nicht vorliegen (Urhebrrecht nach englischen oder amerikanischen Verständnis), sind die Chancen sicherlich gleich null.

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