Elvis-Songs beschäftigen Münchner Landesgericht

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  • gast-20111130

    #1

    Diskussion: Elvis-Songs beschäftigen Münchner Landesgericht

    30.08.2011 13:08

    München - Elvis Presley schrieb Musikgeschichte mit Liedern wie «Heartbreak Hotel» und «Jailhouse Rock» - jetzt beschäftigen diese Songs das Münchner Landgericht.

    Die Firma Elvis Presley Enterprises, die sich um den Nachlass des Musikers kümmert, hat die Plattenfirma Arista Music (ehemals RCA Records) verklagt, die heute zu Sony Music Entertainment gehört. Am 18. November solle das Landgericht München I darüber entscheiden, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatte das «Handelsblatt» über den Rechtsstreit berichtet. Ein Sony-Sprecher in München wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern.

    Hintergrund ist folgender: Am 28. Februar 1973 verkaufte Elvis die Rechte an mehr als 1000 bis dahin aufgenommenen Songs an seine Plattenfirma RCA Records - für eine Einmalzahlung von 5,4 Millionen Dollar (rund 7,38 Millionen Euro). Nach Angaben des britischen Prozesskostenfinanzierers Calunius bekam Elvis für die Rechte in Deutschland eine Pauschal-Lizenz pro Song und Jahr in Höhe von etwa 10 bis 15 Dollar.

    Das war viel zu wenig, meinen die Rechtsnachfolger und fordern nun Nachzahlungen in Millionenhöhe. «Es geht ausschließlich um die Verwertungsrechte in Deutschland», sagte Christian Stürwald von Calunius der Nachrichtenagentur dpa. «Dennoch dürfte es wahrscheinlich um eine Millionensumme gehen.» Das Unternehmen Calunius finanziert die Klage der Elvis Presley Enterprises und wird im Erfolgsfall am erstrittenen Geld beteiligt. Wird die Klage abgewiesen, bleibt Calunius auf den Kosten sitzen.

    Elvis Presley Enterprises beruft sich im Rechtsstreit auf den sogenannten Bestseller-Paragrafen im deutschen Urheberrechtsgesetz. Der besagt, dass ein Urheber dem Erfolg «angemessen» vergütet werden müsse - und dass Verträge gegebenenfalls anzupassen sind. «Die Klägerin behauptet, dass Presley zu Lebzeiten von seiner Plattenfirma ausgebeutet wurde, und dass seine Rechtsnachfolger bis heute von dieser ungerechten Behandlung betroffen sind», heißt es in einer Mitteilung von Calunius.

    QUELLE: MUSIKNEWS
  • burroughs
    Board-Legende

    • 09.02.2004
    • 56243

    #2
    abgesehen davon, dass es keine 1000 titel waren
    da kommen die herrschaften von epe aber früh drauf

    Kommentar

    • MysteryTrain
      Posting-Legende

      • 12.07.2008
      • 7260

      #3
      Zitat von burroughs
      abgesehen davon, dass es keine 1000 titel waren
      da kommen die herrschaften von epe aber früh drauf
      Deutschland war und ist ein kleiner Markt, was den Absatz von Elvis-Tonträgern betrifft. Wahrscheinlich so klein, dass es bisher wirklich niemanden interessierte. Aber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sieht man eben etwas genauer hin, wo noch etwas rauszuholen ist.

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      • charro
        Posting-Legende

        • 02.09.2005
        • 8583

        #4
        Zitat von burroughs
        da kommen die herrschaften von epe aber früh drauf
        Die Möglichkeit der Klage gibt § 32 Abs. 1 S. 3 UrHG, der eine nachträgliche Vertragsanpassung ermöglicht. Da der entsprechende Passus aber erst 2002 in § 32 UrHG eingefügt wurde, kann EPE lediglich eine Anpassung für die Zeit ab 2002 verlangen. Allein das ist Gegenstand der Klage, nicht hingegen die Zeit 1973-2001.

        Interessant wird es, wenn das Urheberrecht im Wege des gemeinschaftlichen Rechts der EU angepasst wird. Momentan weiss ich nicht, ob ein solcher Passus auf Urheberrechtsebene in anderen EU-Staaten zu finden ist. Allerdings gibt es Bestrebungen das Urheberrecht europaweit dem deutschen Urheberrecht anzupassen, da hier relativ harte Bestimmungen gelten (Stichwort teure Abmahnungen usw.). Wenn dem in nicht allzuferner Zukunft so ist und EPE in München und anschließend möglicherweise in den weiteren Instanzen in Deutschland Recht bekomt, dann dürfte da ein hübsches Sümmchen europaweit einzufrodern sein....

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        • michael grasberger
          Posting-Legende

          • 16.02.2006
          • 9974

          #5
          was hat die EPE mit den songrechten zu tun???

          "We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
          (Nick Tosches)

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          • charro
            Posting-Legende

            • 02.09.2005
            • 8583

            #6
            Zitat von michael grasberger
            was hat die EPE mit den songrechten zu tun???
            Soweit EPE sich um den Nachlass von Elvis kümmert, macht sie die entsprechenden Rechte eben aus diesem Nachlass direkt aus dem damaligen Vertrag zwischen Elvis/ RCA geltend, bzw. möchte diesen nun nachbessern lassen.

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            • King77
              Board-Legende

              • 04.08.2007
              • 14894

              #7
              Zitat von michael grasberger
              was hat die EPE mit den songrechten zu tun???
              Man darf hier nicht vergessen das Elvis ja auch bei einigen Songs als Songwriter angegeben ist u. er auch 2 Musikverlage besessen hat.Bei den Songs die für ihn geschrieben wurden hatte er auch Anteile der Tantiemen der Urheberrechte.

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              • charro
                Posting-Legende

                • 02.09.2005
                • 8583

                #8
                Nur ergänzend und zur Klarstellung: unabhängig von der Frage der Urheberrechte des jeweiligen Autorenteams oder des jeweiligen Verlages: der Künstler hat als Interpret regelmäßig auch ein Recht an seiner Interpretation des Liedes. Im Grunde begründet jede Neuauflage oder Neuinterpretation eines Werkes einen eigenständigen urheberrechtlichen Anspruch, welcher neben den sonstigen Ansprüchen am Song selbst steht.


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                • King77
                  Board-Legende

                  • 04.08.2007
                  • 14894

                  #9
                  Zitat von burroughs
                  abgesehen davon, dass es keine 1000 titel waren
                  da kommen die herrschaften von epe aber früh drauf
                  Die rechnen die Titel nicht nach Kompositionen sondern nach Master.
                  z.B Blue Suede Shoes ist zu Elvis Lebzeiten in 5 verschiedenen Versionen veröff. worden daher 5 Titel.

                  Kommentar

                  • h0wdy
                    Foren-Profi

                    • 21.09.2003
                    • 239

                    #10
                    Elvis-Erben verklagen Sony Music Germany

                    In einem Zivilverfahren vor dem Münchner Landgericht wollen die Erben von Elvis Presley von Sony Music Germany Nachzahlungen in Millionenhöhe erstreiten. Sie werfen dem Major vor, den 1977 verstorbenen Künstler bei einem Verkauf der Rechte an mehr als 1000 Songs im Jahr 1973 zu gering entgolten zu haben.

                    Dabei berufen sich die Erben auf den sogenannten Bestseller-Paragraphen im deutschen Urheberrecht, der 2002 wirksam wurde. Er besagt, dass eine Urheber dem Erfolg angemessen vergütet werden müsse. Gegebenenfalls müssten gar Verträge nachträglich angepasst werden.

                    Presley hatte die Rechte an den Songs 1973 für insgesamt 5,4 Millionen Dollar (umgerechnet 7,3 Millionen Euro) an das heutige Sony-Label RCA Records verkauft. Laut Angaben des britischen Prozesskostenfinanzierers Calunius, den die "Süddeutsche Zeitung" zitiert, hätte der King of Rock'n' Roll dafür in Deutschland eine Pauschallizenz pro Song und Jahr in Höhe von etwa zehn bis 15 Dollar erhalten. Angesichts der beständigen Erfolge, die Sony Music mit den Stücken erzielt, halten die Erben das für eine zu geringe Summe.

                    Anwalt Henning Harte-Bavendamm, der Sony Music vertritt, verteidigt in der "SZ" jedoch den alten Vertrag: "Es war ein sehr vorteilhafter Deal, da Elvis ein bisschen auf dem absteigenden Ast war. Ihm war einfach daran gelegen, möglichst schnell viel Geld zu bekommen. Der Ausverkauf war endgültig gemeint."

                    Eine Entscheidung soll in München am 18. November fallen. Harte-Bavendamm rechnet mit Berufung - vielleicht gar bis zum Bundesgerichtshof.

                    Quelle: MusicWoche

                    Es lebe der King, ELVIS!

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                    • Mike
                      Administrator
                      • 23.09.2003
                      • 12907

                      #11
                      https://www.elvisnachrichten.de/showthread.php?t=25407

                      ><((((º>

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                      • h0wdy
                        Foren-Profi

                        • 21.09.2003
                        • 239

                        #12
                        Ups, überlesen :D

                        Danke
                        Es lebe der King, ELVIS!

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                        • allerteuerste
                          Gehört zum Inventar

                          • 27.06.2004
                          • 3086

                          #13
                          Zitat von h0wdy
                          Anwalt Henning Harte-Bavendamm, der Sony Music vertritt, verteidigt in der "SZ" jedoch den alten Vertrag: "Es war ein sehr vorteilhafter Deal,
                          In der Tat - aber nur für SONY, damals RCA und dem Colonel. Defintiv nicht für Elvis.
                          "Motorboat! Motorboat! Ruadan tua i nur zur Noat!"

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                          • TheKing
                            Board-Legende

                            • 19.06.2006
                            • 20721

                            #14
                            "Wer sich unter Wert verkauft, hat Pech gehabt"

                            "Wer sich unter Wert verkauft, hat Pech gehabt"

                            Klage in Deutschland: Elvis-Rechtsnachfolge will Geld von Sony

                            von Elisabeth Heinen
                            Ist Elvis in den 70ern von seiner Plattenfirma übers Ohr gehauen worden? Ja, meinen die Rechtsnachfolger und fordern mehr Geld für die Vermarktungsrechte in Deutschland. In München kommt es nun zum Prozess.
                            1973 lief es nicht gut für Elvis Presley: Ihn plagte nicht nur seine angeschlagene Gesundheit, offensichtlich hatte er auch noch die falschen Berater an seiner Seite. So lässt sich vielleicht erklären, dass er damals die Vermarktungsrechte an insgesamt 1.000 Songs - unter anderem an Hits wie "Heartbreak Hotel" und "Hound Dog" - für einen Spottpreis an das Musiklabel RCA Records verkauft hat. Das Label wurde später von Sony geschluckt. Schlappe 5,4 Millionen Dollar erhielt Elvis für die Songs, heute wären sie 130 Millionen wert, rechnet das "Handelsblatt" vor.

                            Die Firma Elvis Presley Enterprises (EPE), die den Nachlass des Stars verwaltet, verlangt nun eine Nachzahlung von der Plattenfirma Arista Music (ehemals RCA), die heute zu Sony gehört. An diesem Freitag sollte vor dem Landgericht München I der Prozess beginnen, das Urteil wurde auf kommenden Mittwoch verschoben. Zwei Klagen in der Angelegenheit waren bereits gescheitert.




                            Von der Plattenfirma ausgebeutet?

                            Die Kläger haben jetzt das Unternehmen Calunius an ihrer Seite, einen Prozessfinanzierer, der die Prozesskosten für EPE übernimmt. Im Falle eines Sieges vor Gericht wird die Londoner Firma an den Nachzahlungen beteiligt, bei Misserfolg bleibt sie auf den Kosten sitzen. "Die Klägerin behauptet, dass Presley zu Lebzeiten von seiner Plattenfirma ausgebeutet wurde, und dass seine Rechtsnachfolger bis heute von dieser ungerechten Behandlung betroffen sind", heißt es in einer Erklärung von Calunius.





                            Doch diese Argumentation wird nach Einschätzung von Experten vor Gericht nicht ausreichen. Grund: Seit 2002 gibt es zwar ein neues Urheberrechtsgesetz, das es dem Urheber leichter macht, Nachzahlungen zu fordern. "Der vorliegende Fall ist jedoch von 1973 und wird darum nach altem Recht behandelt", sagt Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Uni Münster. "Man könnte sich vor Gericht nur auf ein Detail des damaligen Vertrags beziehen, bei dem etwas wirklich schief gelaufen ist." Zudem gebe es im alten Gesetz keine Regel dafür, wie genau solche Vermarktungsrechte vergütet werden müssen.





                            Experte: Keine großen Chancen

                            Wie kompliziert das Urheberrecht ist, zeigt ein vergleichbarer Fall: Als die "Asterix und Obelix"-Übersetzerin Gudrun Penndorf begann, die Comics ins Deutsche zu übersetzen, bekam sie pro Band nur 1.500 D-Mark. 1992 klagte sie gegen den Ehapa-Verlag bis zum Bundesgerichtshof - erfolglos, weil seinerzeit nicht absehbar war, wie lange und erfolgreich sich die Bände auf dem Markt halten würden. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.





                            Im Fall Presley haben die Rechtsnachfolger nicht viel Spielraum: "Sie müssten zum Beispiel deutlich machen können, dass RCA Records damals nur ein kleiner Plattenverlag war, der durch Presley aufgestiegen ist, oder dass es einen eklatanten Fehler im Vertrag gab", sagt Medienrechtler Hoeren. Sonst sieht er keine großen Chancen für die Kläger: "Wer sich, wie Presley es offensichtlich getan hat, zu Lebzeiten unter Wert verkauft, hat im Prinzip Pech gehabt."




                            Quelle
                            Ohne Worte!

                            Kommentar

                            • burroughs
                              Board-Legende

                              • 09.02.2004
                              • 56243

                              #15
                              [dazu gibts bereits einen thread, ich find ihn nur grad nicht ]

                              Kommentar

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