Aber ist es nicht so, dass die Nachlassverwalter auch für jede Veröffentlichung einer Tonaufnahme ihr Einverständnis geben müssen? Die Aufnahmen, die FTD jetzt veröffentlicht, wurden ja nie mit dem Hintergedanken gemacht, diese auch zu veröffentlichen. Von daher muss, soweit mir bekannt, eine Genehmigung der Künstler oder - wenn diese verstorben - eben der Erben eingeholt werden.
Von daher ist der Weg kein anderer, als wenn FTD bei EPE anfragen würde, ob man nicht das CBS-Special veröffentlichen dürfte.
Berichtigt mich bitte, sollte ich mich irren!
Von daher ist der Weg kein anderer, als wenn FTD bei EPE anfragen würde, ob man nicht das CBS-Special veröffentlichen dürfte.
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