1) Herstellung und Vertrieb bzw. gewerblicher Verkauf von Bootlegs ist wegen der Verletzung der Urheber- und Lizenzrechte strafbar.
2) Privater Kauf (Endverbraucher) und Besitz von Bootlegs ist nicht strafbar.
3) Während gekaufte Hehlerware (=gestohlene Ware) prinzipiell zurückgegeben werden muss (außer bei Auktionen!), auch wenn man guten Glaubens gekauft hat, gilt dies nicht für von privat und von gewerblichen Händlern gekaufte Bootlegs - diese (bzw. genauer die Tonträger und die Verpackung, also der Gegenstand als materieller) gehören einem nach dem Kauf.
4) Der Privatverkauf von Bootlegs geht im Prinzip ebenfalls in Ordnung. Trotzdem ist die Sache heikel, da man den Nachweis führen muss, dass man dies nicht gewerblich und zur Gewinnerzielung (sondern eben im Rahmen eines Privatverkaufs) macht. Verkauft man mehrere Exemplare derselben Bootleg, hat man sicher unmittelbar ein Rechtfertigungsproblem, auch wenn man sehr viele verschiedene Einzelexemplare anbietet. Grundsätzlich dürfte man eigentlich auch eine Sammlung privat verkaufen, problematisch ist aber wie gesagt, dass man sich dann eventuell mit Anwalt gegen den Vorwurf wehren muss, man habe gewerblich vertrieben. Ich würde ehrlich gesagt, von Privatverkäufen (erst Recht über online-Auktionshäuser) Abstand nehmen. (Anyway: Warum sollte man auch seine Sammlung verkaufen wollen ... ;) )
Das ist
JB
2) Privater Kauf (Endverbraucher) und Besitz von Bootlegs ist nicht strafbar.
3) Während gekaufte Hehlerware (=gestohlene Ware) prinzipiell zurückgegeben werden muss (außer bei Auktionen!), auch wenn man guten Glaubens gekauft hat, gilt dies nicht für von privat und von gewerblichen Händlern gekaufte Bootlegs - diese (bzw. genauer die Tonträger und die Verpackung, also der Gegenstand als materieller) gehören einem nach dem Kauf.
4) Der Privatverkauf von Bootlegs geht im Prinzip ebenfalls in Ordnung. Trotzdem ist die Sache heikel, da man den Nachweis führen muss, dass man dies nicht gewerblich und zur Gewinnerzielung (sondern eben im Rahmen eines Privatverkaufs) macht. Verkauft man mehrere Exemplare derselben Bootleg, hat man sicher unmittelbar ein Rechtfertigungsproblem, auch wenn man sehr viele verschiedene Einzelexemplare anbietet. Grundsätzlich dürfte man eigentlich auch eine Sammlung privat verkaufen, problematisch ist aber wie gesagt, dass man sich dann eventuell mit Anwalt gegen den Vorwurf wehren muss, man habe gewerblich vertrieben. Ich würde ehrlich gesagt, von Privatverkäufen (erst Recht über online-Auktionshäuser) Abstand nehmen. (Anyway: Warum sollte man auch seine Sammlung verkaufen wollen ... ;) )
Das ist
JB








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