Nehmen wir mal an es wäre so, sie wäre Vernon's Tochter. Dann hätte sie dennoch kein Recht auf ein Teil von Elvis Erbe, oder?
Hat Vernon eine Tochter??
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And you're always there to lend a hand in everything I do. <3- Übersetzen
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"There's a certain strong feeling that I have for him that is only for my dad- not Elvis Presley." - Lisa Marie- Übersetzen
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Hängt von amerikanischen Erbrecht ab! Ich habe keine Ahnung wie das Erbe von Elvis damals genau aufgeteilt wurde.. hat nur Lisa geerbt oder auch sein Vater? Wenn der Vater geerbt hat, ist die Frage, wer nach dessen Tod dieses Erbe bekommen hat. An sich hätte eine Tochter bestimmt einen Anspruch auf Teile des Erbes ihres Vaters..
Eine DIREKTEN Anspruch an Elvis' Erbe wird sie jedoch wahrscheinlich nicht haben.- Übersetzen
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Elvis hat ein Testament aufgesetzt. Darin sind alle Erbdinge geregelt. Nur, wenn KEIN Testament vorliegt, wird nach dem Erbrecht und etwaigen Gesetzen verfahren (Rangordnung). Das wird im Amyland nicht anders sein, als hierzulande
Ergo: Sie würde selbst, wenn bewiesen ist, dass sie die Halbschwester ist, nix vom Kuchen abbekommen. Schon gar nicht JETZT nach 31 Jahren. Da hätte die Gute früher wach werden müssen.w w w . f a c e b o o k . c o m / R O S S i m R A D I O 1- Übersetzen
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D.h. sollte sie wirklich seine Schwester sein, könnte man das liebe Geld nicht als Grund nennen. (für die "Bekanntgabe")
So wie ich das verstanden habe, hat sie es auch erst erfahren...Da hätte die Gute früher wach werden müssen.
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Jupp. Anders wäre es natürlich, wie jemand früher hier schon sagte, wenn Vernon noch Vermögensteile hinterlassen hat (wer hat die eigentlich geerbt?)... Dann könnte sie, vorausgesetzt, da ist noch was, versuchen, sich einzuklagen. Das würde aber sicher nach all der Zeit nach hinten losgehen. Aber da bin ich jetzt nicht Fachmann genug...w w w . f a c e b o o k . c o m / R O S S i m R A D I O 1- Übersetzen
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Wobei es aber auch bei Vorliegen eines Testaments noch den sog. Pflichtanteil gibt, damit ist dann - in bestimmten Fällen - doch wieder ein "kleiner " Rückgriff auf die gesetzliche Erbfolge möglichElvis hat ein Testament aufgesetzt. Darin sind alle Erbdinge geregelt. Nur, wenn KEIN Testament vorliegt, wird nach dem Erbrecht und etwaigen Gesetzen verfahren (Rangordnung). Das wird im Amyland nicht anders sein, als hierzulande
Ergo: Sie würde selbst, wenn bewiesen ist, dass sie die Halbschwester ist, nix vom Kuchen abbekommen. Schon gar nicht JETZT nach 31 Jahren. Da hätte die Gute früher wach werden müssen.
Spielt hier jedoch keine Rolle, da Geschwister so und so keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Nur der Vollständigkeit halber, um zu zeigen, dass man auch mit Testament (leider) nicht alles 100% sicher regeln kann..
Mich würde mehr interessieren, ob Lisa damals alleine geerbt hat oder ob auch Vernon einen Teil bekommen hat!- Übersetzen
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Evtl. könnte der Anspruch bereits verjährt sein
das wäre aber nicht "nach hinten losgehen" sondern eher Pech.. denn mal ganz ehrlich.. wenn sie wirklich die Tochter ist, dann würde ihr doch - so rein menschlich betrachtet - schon was am Erbe ihres Vaters zustehen. Bin mir nicht so sicher, wie es mit der Verjährung aussieht, wenn sie die ganze Zeit nicht wusste, wer ihr Vater ist und daher ja auch nie einen Anspruch geltend machen konnte
Zuletzt geändert von Gast; 24.09.2008, 19:05- Übersetzen
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Wenn mich nicht alles täuscht, werden durch eine Adoption sämtliche Erbansprüche an die leibliche Familie nichtig.Because Elvis is so much more than the King...
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Ich kopier' hier mal einen Teil aus dem BGB rein.. da geht es um den Pflichtteil den jemand geltend machen kann, wenn er rein rechtlich zwar erben würde, aber von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Angenommen Vernon hatte ein Testament und seine Tochter darin NICHT berücksichtigt, vielleicht auch nur weil er nichts von ihr wusste, dann könnte sie gegen die Erben einen Anspruch auf diesen Pflichtanteil haben.
Das Problem ist die Verjährung.. und da sieht es im dt. Recht so aus:
§ 2332 Verjährung
(1) Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an.
(2)...
Also nach 30 Jahren sieht es einfach schlecht aus.. selbst wenn sie es früher nicht wusste.- Übersetzen
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DAS hab ich auch gerade überlegt..
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