Graceland 174
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Vor allem, weil es ein Foto aus dem GRACELAND-Magazin der EPG ist.
Wenn es darum geht, in den Zeilen oder zwischen denselben die EPG,
ihre Führung und viele ihrer Mitglieder auf das übelste zu beleidigen,
ist diesem Herrn nichts zu schade.
Da wird dann als angeblicher Elvis-Fan auch gerne mal die Hose runter-
gelassen und dem King ins Gesicht gepisst.
Die KORREKTE Bildunterschrift ist übrigens auf dem Scan, den der
Reverend von dieser S. 51 des GRACELAND gemacht hat, halbwegs
zu erkennen:
Charlotte/North Carolina, 20.2.1977
Foto: R. Leech
Und weiter on topic:
Ich sprach davon, dass wir große Mengen an seltenen und zum Teil
unveröffentlichten Elvis-Fotos ausfindig gemacht haben, die teilweise
bereits in den letzten GRACELAND-Ausgaben zu sehen waren, auch in
dieser Nr. 174.
Das Motiv auf dem Cover wurde ja bereits erwähnt. Das Special zu
"Jailhouse Rock" enthält noch mehr.
Je nach Zustand der Abzüge oder - sofern wir diese haben - der Negative,
unterziehen wir diese alten Fotos einer umfangreichen Bearbeitung.
Diese führt dazu, dass selbst 50 Jahre alte Pics im Heft wieder so aussehen,
als seien sie gestern geschossen worden.
Zuständig dafür ist unser Vorstandsmitglied Sören Szameitat, der dann
schon mal mehrere Stunden in ein einziges Foto investiert.
Und was Fotos von Elvis aus 1977 angeht: GRACELAND 175 wird im Juni 2007
Elvis' letztes Konzert vom 26.6.1977 in Indianapolis besonders thematisieren...
passend zum 30. Todestag bzw. 30. Jubiläum.
Aber soweit ist es ja noch nicht...
Peterwww.thekingsworld.de
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Auf den ersten Blick ist das völlig richtig gedacht.oh.
ich denke auch, dass man darüber nachdenken sollte, über Probeexemplare hinaus, auch Nichtmitglieder partiell am segensreichen Wirken des Vereins teilhaben zu lassen. Das könnte ja u.U. im Laufe der Zeit zu Mitgliedschaften führen, und ansonsten wirtschaftlich wiederum dem gesamten Verein nützen. So hätten alle was davon.
Man muss hierzu aber die rechtliche Seite sehen.
Und die sieht so aus, dass ein Druckerzeugnis entweder
im freien Verkauf erhältlich ist wie GBE, oder nur als
Vereinsleistung an Mitglieder abgegeben wird wie GRACELAND.
Ist das Druckerzeugnis nun im freien Verkauf erhältlich, dann
ist es ein kommerzielles Produkt - völlig unabhängig davon, ob
der Hersteller damit einen Gewinn erwirtschaftet oder nicht.
Ist es ein kommerzielles Produkt, dürfen die Begriffe "Elvis",
"Elvis Presley" und "Graceland" nicht so ohne Weiteres verwendet
werden. Auch hinsichtlich der Veröffentlichungsrechte von Fotos
und anderer Dinge wird es hier schnell sehr schwierig.
Und zu guter Letzt wird ein kommerzielles Produkt natürlich
auch von den Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland
entsprechend eingestuft.
Das GRACELAND hingegen ist nicht die kommerzielle Leistung
eines gewerblichen Unternehmens sondern eine von mehreren Leistungen
eines nicht-kommerziellen Vereines, dessen Sinn und Zweck in der
Arbeit für das Andenken an Elvis Presley besteht. Dieser Status erlaubt es der EPG,
GRACELAND so zu machen wie es ist.
Das Verkaufen eines Probe-Exemplars - meinetwegen auch zweier
Probeexemplare - ändert daran nichts. Ein Verkaufen ganzer Jahrgänge
oder ein regelmäßiges Abo für Nichtmitglieder würde es ändern.
Um also beim Thema zu bleiben: GRACELAND 174 kann (ebenso wie die
vorherigen Ausgaben) als Probeheft gegen Schutzgebühr erworben werden.
Peterwww.thekingsworld.de
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