Zitat von Herman

( und umgerechnet )- zur Beweisführung ablehnen. Als Fakt mag man nicht einmal das Ablaufdatum annehmen ,obwohl es mit dem Todestag übereinstimmt ( Ein Widerspruch in sich ! ). Denn somit wäre es ja abgelaufen, bevor es gedruckt wurde !
( und umgerechnet )- zur Beweisführung ablehnen. Als Fakt mag man nicht einmal das Ablaufdatum annehmen ,obwohl es mit dem Todestag übereinstimmt ( Ein Widerspruch in sich ! ). Denn somit wäre es ja abgelaufen, bevor es gedruckt wurde !
Kommentar