Elvis - The Final Curtain....BOXCAR CD Box
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Bei Verletzung von Rechten ist es völlig unerheblich, ob diese "offiziell" oder "inoffiziell" geschehen! Sobald man dafür Geld verlangt, ist es eine kommerzielle Verwertung
Warum sind z.B. bei den großen Konzernen wie z.B. Sony ganze Abteilungen dafür zuständig, YouTube Videos, Ebay-Auktionen u.ä. zu sperren und saftige Abmahnungen zu verschicken?
Bei privat gefilmten oder aufgenommenen Konzerten sieht es wieder etwas anders aus, aber beim CBS Material handelt es sich um gestohlenes offizielles Material, bei dem es klare Rechteinhaber gibt!Zuletzt geändert von MysteryTrain; 18.01.2011, 08:11- Übersetzen
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Du meinst also, daß selbst der Kauf eines Produkts, von dem man vorher weiß, daß bei dem Hersteller keine Rechte liegen bzw. diese nicht genehmigt sind, legal ist?mmh, also der verkauf auf ebay ist so eine sache
also natürlich darf man seine eigene box verkaufen, man darf sogar eine box in der sammlung haben und eine verkauft haben
es ist wie bei imports
der besitz und der verkauf (eines exemplares) ist nicht strafbar
wer jedoch mehr als 1 exemplar davon verkauft tritt als händler auf, und das ist nicht erlaubt (meines wissens nach)
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stimmt nicht. du darfst von einem bootleg gar nix verkaufen, auch nicht 1 exemplar. (auch nicht dein eigenes "gebrauchtes" exemplar.)mmh, also der verkauf auf ebay ist so eine sache
also natürlich darf man seine eigene box verkaufen, man darf sogar eine box in der sammlung haben und eine verkauft haben
es ist wie bei imports
der besitz und der verkauf (eines exemplares) ist nicht strafbar
wer jedoch mehr als 1 exemplar davon verkauft tritt als händler auf, und das ist nicht erlaubt (meines wissens nach)
gerade bei einem so heißen produkt würde ich aufpassen...Zuletzt geändert von michael grasberger; 18.01.2011, 08:37
"We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
(Nick Tosches)- Übersetzen
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Und im Fall von (gestohlenem) offiziellen Material (wie CBS Aufnahmen, original RCA Studioaufnahmen etc.) kann es sogar von 2 Seiten gefährlich werden: einmal von den Inhabern des Urheberrechts (Recht an den Liedern selbst): wird durch die GEMA überwacht und dann noch von den Inhabern der Verwertungsrechte an einer Aufnahme. Diese gehören im Fall von "68 Comeback Special", "Aloha From Hawaii" und "Elvis in Concert" (CBS Special 1977) EPE.
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Weil Verwertungsrechte und Urheberrechte 2 Paar Schuhe sind!
Verwertungsrechte = EPE (MGM, Warner, Sony usw.)
Urheberrechte = Komponisten/Autoren --> GEMA
MGM durfte also "On Tour" an sich veröffentlichen, musste aber auf "Johnny B. Goode" verzichten, da der Inhaber der Urheberrechte diese nicht rausrückte oder diese zu teuer waren
An solchen Beispielen kann man auch sehr gut die Strategie des Colonels erkennen: Er achtete darauf, dass Elvis möglichst Songs aus den eigenen Musikverlagen aufnahm, damit sowas nicht passieren kann.- Übersetzen
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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein einmaliger Verkauf legal wäre.
Wird mit diesem Produkt mal wieder die ganze Bootlegger-Szene auseinander genommen? Sieht fast so aus...
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Übrigens soll heute wieder ein weisser Kleintransporter eine ausgemachte Tour durch ein paar Länder abfahren, am Steuer Mr. Boxcar himself und Box-Auslieferungen an Händler erledigen die dann an abgemachten Tourstops die schweren Kartons in Empfang nehmen.
Wer noch keine Box hat sollte am besten jeden weissen Kleintransporter anhalten und durchsuchen, oder gleich den ganzen Wagen entführen
Aber so wie der sich bisher verhalten hat wäre es auch kein Wunder wenn am Bus in großen Lettern BOXCAR oder Elvis 77 oder sowas aufgemalt ist
Aber aufpassen bevor man sich dem Wagen nähert, erstmal schauen ob nicht dahinter ein verdächtiges Auto mit der Aufschrift EPE fährt.
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Sogar von 3 Seiten.Ich würde das Finanzamt nicht vergessen.Es versteuert nämlich niemand die illegalen Produkte.Und im Fall von (gestohlenem) offiziellen Material (wie CBS Aufnahmen, original RCA Studioaufnahmen etc.) kann es sogar von 2 Seiten gefährlich werden: einmal von den Inhabern des Urheberrechts (Recht an den Liedern selbst): wird durch die GEMA überwacht und dann noch von den Inhabern der Verwertungsrechte an einer Aufnahme. Diese gehören im Fall von "68 Comeback Special", "Aloha From Hawaii" und "Elvis in Concert" (CBS Special 1977) EPE.
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