Diskussion Bootlegs (Abgetrennt aus Blue Hawaii FTD LP)
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...machst du jetzt spass oder was !?da hast allerdings recht.. wieviele jetzt wirklich *unterwegs* sind, sagt auch die abrechnung nicht aus

OT:
ich hab übrigens grade letzte woche mit einem fan aus tschechien gesprochen,
u.a. (was für ein zufall) eben auch über die vö's von memory usw.
dabei hab ich erfahren, dass diese vö's, solange sie innerhalb von tschechien bleiben, völlig legal sind.
(folgender satz auf admin-anordnung hin
entfernt, wir wollen doch keine streitereien haben)
schon eigenartig, irgendwie


...eigentlich ist das ja ein alter hut, es gibt aber noch immer leute die das noch nicht wissen !!
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...hier noch was ...
Quelle: Elvis Presley Fan Club Czech Republic & MEMORY RECORDS labelAmong true Elvis Presley fans is relatively well known that in the years 2000 and 2001 our fan club released 21 excellent collectors CDs full of rare out-takes and alternative versions from years 1954 - 1965. These CDs are fully legal because of Czech copyright law which was valid till the end of year 2000. Then many laws were changed or amended with effect from 1st January 2001 due reconciliation of Czech laws to the legislative of EC.
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Genau das ist es – die sind von Elvis‘ rechtmäßiger Plattenfirma nicht abgesegnet. Und damit sind sie ILLEGALE Produkte. Und zwar überall auf der Welt, da RCA/BMG/Sony/FTD die weltweiten Rechte an der Musik von Elvis Presley hat.Zum Thema mit der Legalität und warum man es hier nicht einfach alles so offen sagen kann oder darf wäre noch ein kleines Tüpfelchen hinzuzufügen und das erklärt wahrscheinlich schon das wichtigste.
Die Dinger sind nämlich von Sony/BMG/RCA nicht abgesegnet, und daher wird wohl kaum einer hier breit erklären was er genau weiss.
Ja, aber das ENTSCHEIDENDE. Genau das – und eigentlich nur das – macht eine CD zu einem Bootleg, nämlich dass keine Lizenz des Rechteinhabers vorliegt.Bei manchen Bootlegs ist es dieses einzige kleine OK von Sony dass sie von einer legalen CD trennt.
Doch, machen sie, es gibt auch Elvis-Songs auf Samplern anderer Labels. Und warum kriegen die die Genehmigung? Ganz einfach: Weil sie BEZAHLEN.Und Sony erteilt bis auf ganz wenige bestimmte Ausnahmen keine Absegnung.
Dann sind eben NICHT alle Abgaben bezahlt worden, nämlich die entscheidenden nicht, die für die Leistungsschutzrechte, die RCA gehören.Es gibt Bootlegs wie ich schon erklärte wo alle Abgaben bezahlt wurden, genau wie bei einer offiziellen CD, aber es fehlt zum Schluss halt das JA von Sony.
Der entscheidende Punkt wird nicht beantwortet. Es ist aber Quatsch, denn die Tschechei ist Mitglied der EU, damit gelten dort die EU-Bestimmungen.Warum genau sie in der Tschechei trotzdem legal sind wird man in deren Gesetzen finden, mir wurde es mal erzählt was da genau los ist, aber ich könnte es nicht mehr richtig widergeben.
Doch. Bei LEGALEN CDs ist das so. Das ist ja der Sinn der Sache, darum gibt es Verwertungsgesellschaften wie in Deutschland die GEMA. Da bekommt jeder Songwriter alle 3 Monate einen genauen Kontoauszug, wo alles aufgelistet ist, was er an Songs draußen hat, mitsamt der verkauften Einheiten und der Vergütung dafür.Man darf sich nun natürlich nicht vorstellen dass jetzt bei so einer CD jeder Songwriter sein Geld überwiesen bekommt und auf seinem Kontoauszug steht dann dies wäre für die oder die CD
Ja, der Betrag mag gering sein, aber er wird bezahlt.Bei CDs mit diesen kleinen Auflagen wird einfach ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der wird dann unter den Gesellschaften wo die Songwriter ja widerum gemeldet sind prozentuell aufgeteilt und die müssen das dann je nach Abkommen weiterleiten an die denen es zusteht.
Da heisst es dann "hier sind 5 Euro (nur ein Beispiel) weil der oder der Elvis Song für eine Miniauflage Verwendung fand".
Immerhin kann der Empfänger dann einen Kaffee trinken gehen, oder sogar mal ein leckeres Essen zu sich nehmen.
Nein. Auch Kleinstbeträge werden ordnungsgemäß abgeführt. Sonst wäre es Betrug.Das läuft auch nicht anders wenn Sony selbst etwas in einer so kleinen Menge auflegt.
Ja, dann wird die Pauschale an die Verwertungsgesellschaft entrichtet, das heißt, in solchen Ausnahmefällen bekommen die Songwriter tatsächlich ihre Tantiemen. Aber alle anderen Berechtigten nicht. Hinzu kommt, dass für eine legale Abrechnung auch ein Nutzer bekannt sein muss als Zahlungsverpflichteter, also eine real existierende Firma, kein Fantasiename.Ich kenne Bootlegs die wurden vom Presswerk erst gepresst nachdem der "Bootlegger" der OSA die genaue Auflistung der Songwriter mitgeteilt hat die mit der CD berührt werden. Das dürfte normalerweise auch nur so laufen, bzw. dürfte überhaupt erst gepresst werden mit einer schriftlichen Genehmigung vom Plattenlabel des Künstlers.
Aber der letzte Punkt wird einfach ignoriert, und wie ich auch schon geschrieben habe, lässt sich auch alles andere problemlos umgehen, was fast immer auch passiert. Kommt eben drauf an ob der "Produzent" ein Gewissen hat oder nicht
Man muss sich hier auch nicht einig werden, da die Rechtslage eindeutig ist: Die Produkte sind illegal, allesamt.Lassen wir es dabei, einig werden wir uns eh nicht werden.
Und bevor wieder Fragen kommen, woher ich das alles weiß: Ich kenne mindestens 2 GEMA-Mitglieder, die schon diverse VÖs als Songschreiber hatten, mit denen ich mich bereits mehrfach darüber unterhalten habe und die mir das bis ins Detail erklärt haben. Einer davon ist übrigens Rechtsanwalt
, der sich - nicht zuletzt aus eigenem Interesse - mit diesen Dingen auch von der juristischen Seite her gut auskennt.
Zuletzt geändert von Circle G; 15.06.2009, 13:37Ahnungslosigkeit ist die Objektivität der schlichten Gemüter - Harald Schmidt
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Schreib Dir das mal auf die Fahnen, Du Knalltüte! Außer Beleidigungen und dummes Geschwätz kam doch bisher nichts zum Thema.
Warum nimmst Du eigentlich überhaupt an irgendeiner Diskussion teil? Du hast doch wirklich von nichts ne Ahnung und bist auch nicht bereit irgendwas dazuzulernen.Ahnungslosigkeit ist die Objektivität der schlichten Gemüter - Harald Schmidt
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nein, sind sie nicht, aber ich zumindest hab's aufgegeben, noch "gegen zu argumentieren". warum? die antwort darauf steht schon im posting vorher:
weil bei dir und dem zuflüsterer sowieso das berühmt-berüchtigte 2-§-prinzip vorherrscht:
§ 1: wir haben immer recht.
§ 2: wenn wir mal nicht recht haben, tritt sofort § 1 in kraft.
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Langsam langweilt es einfach nur noch, wenn jedesmal, wenn die Sachargumente ausgehen bzw. nicht vorhanden sind, auf MW eingeprügelt wird. Dieses Forum (oder zumindest die in Fachfragen etwas minderbemittelten) scheint einen regelrechten MW-Komplex zu haben. Dabei ist das noch nicht mal mehr originell, weil man schon die Uhr danach stellen kann.
Und lesen könnt Ihr auch nicht. Ich schrieb, dass ich mit einem Anwalt, der sich darin auskennt, in Kontakt stehe. MW ist kein Anwalt.Ahnungslosigkeit ist die Objektivität der schlichten Gemüter - Harald Schmidt
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