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Elvis Presley Elvis Presley - Nachrichten | Aktuelles | Wissenswertes | Bemerkenswertes Alles über den King of Rock 'n' Roll |
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16.01.2010, 07:08
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Wurde gemeldet, nicht von mir.
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"Ebay" lässt sich allenfalls zu einer (verspäteten) Antwort hinreißen, sicher aber nicht zu einer Reaktion die Auktion selbst betreffend. Warum auch?
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Produktbeschreibungen bei eBay sind doch zu Hauf mehr als schwammig, ungenau, ja auch zuweilen falsch -dies bewusst oder auch nicht!
Sollte eBay nun jede Auktion danauch untersuchen? Nun meldet sich jemand, oder gar Angelika selbst, dass man mit der Schallplatte selbst nichts zu tun hätte, sie nie sah..... Ja und? Springauf wer wird eBay sich fragen/sagen, eine fast automatische Mail zur Eingangsbestätigung der Auktionsmeldung absetzen und gut ist es. Ist das Angebot etwa unseriös, die Platte gar nicht verkäuflich, die Unterschrift nur deshalb falsch (Womit man sowieso immer rechnen muss.), weil eine Angelika Springauf (wider der Beschreibung) damit nicht in Verbindung gebracht werden kann? Unsinn! ...Wird sich eBay denken und zur Tagesordnung übergehen. Denn nur verkaufte Dinge bringen Umsatz, mal abgesehen von den Einstellgebühren. |
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Zitat:
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w w w . f a c e b o o k . c o m / R O S S i m R A D I O 1 |
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Gäbe es hier ein konsequentes Durchsuchen aller Auktionen durch eBay selbst, das Auffinden von "unzulässigen Artikeln" nach eBay-Richtlinien, wären gerade auch bei ELVIS mal ganz schnell die Hälfte aller weit über 100.000 Auktionen weltweit heraus zu nehmen! Denn hier stolpert man in Bereichen wie der DVD und CD z.B., aber auch etlichen anderem Memorabilia nicht nur über derartiges, sondern würde seitenweise Auktionen zu streichen haben.
Nur, diese Bereiche werden dahingehend nicht durchsucht. Meldungen privater eBayer nimmt man natürlich zur Kenntnis. Wollte man also Regelverstöße melden, hättet ihr Tag und Nacht zu tun, seht es aber wohl in so vielen Fällen selbst ganz gern, dass dererlei Dinge überhaupt dort zu haben sind! Durch eBay angenommen/bearbeitet, würden solche Meldungen aber wohl nur in den seltensten Fällen (in Abhängigkeit der Masse weltweiter Auktionen). Denn auch für eBay ist es ja nicht immer einfach, sich der tatsächlich rechtlichen Lage im Einzellfall zu vergewissern. Denn auch eine vorzeitig ZU UNRECHT beendete Auktion durch eBay könnte dem Anbieter sauer aufstoßen und ihn Schadensersatz verlangen lassen. |
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Zitat:
es ist wie bei allen anderen verstößen und straftaten auch: wenn sie nicht aufgedeckt werden, können sie auch nicht geandet werden. |
Die folgenden Nutzer bedankten sich bei für diesen Beitrag: | ||
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Ist das so?
Nur darum ging es nicht! Ebay ist (und verweist selbst darauf oft und gern) kein Vetragspartner bei den hier laufenden Auktionsgeschäften, hält sich also gekonnt aus allem heraus und wird allenfalls Sorge dafür tragen, also auch nur dann reagieren wie eingreifen, wenn Nichtstun richtigen Ärger bedeuten würde, der Bestand der Seite gar gefährdet wäre. Man könnte die Scheibe auch ebenso gut als gestohlen melden (Der Diebstahl an sich eine Straftat!), als ehemaliger Besitzer das Einstellen des abhanden gekommenen Artikels an eBay melden (Diebesgut = unzulässiger Artikel) und würde dennoch zusehen müssen, wie es sich dort verkaufte! Ich wollte hier nicht über Recht oder Unrecht, bzw. meine eigenen Ansichten dazu diskutieren, sondern allenfalls in Frage stellen, inwieweit es Sinn machte, Dinge an eBay zu melden. |
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