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Elvis Presley Elvis Presley - Nachrichten | Aktuelles | Wissenswertes | Bemerkenswertes
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  #1  
Alt 30.08.2011, 14:21
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Gast
 
Beiträge: n/a
Elvis-Songs beschäftigen Münchner Landesgericht

30.08.2011 13:08

München - Elvis Presley schrieb Musikgeschichte mit Liedern wie «Heartbreak Hotel» und «Jailhouse Rock» - jetzt beschäftigen diese Songs das Münchner Landgericht.

Die Firma Elvis Presley Enterprises, die sich um den Nachlass des Musikers kümmert, hat die Plattenfirma Arista Music (ehemals RCA Records) verklagt, die heute zu Sony Music Entertainment gehört. Am 18. November solle das Landgericht München I darüber entscheiden, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatte das «Handelsblatt» über den Rechtsstreit berichtet. Ein Sony-Sprecher in München wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern.

Hintergrund ist folgender: Am 28. Februar 1973 verkaufte Elvis die Rechte an mehr als 1000 bis dahin aufgenommenen Songs an seine Plattenfirma RCA Records - für eine Einmalzahlung von 5,4 Millionen Dollar (rund 7,38 Millionen Euro). Nach Angaben des britischen Prozesskostenfinanzierers Calunius bekam Elvis für die Rechte in Deutschland eine Pauschal-Lizenz pro Song und Jahr in Höhe von etwa 10 bis 15 Dollar.

Das war viel zu wenig, meinen die Rechtsnachfolger und fordern nun Nachzahlungen in Millionenhöhe. «Es geht ausschließlich um die Verwertungsrechte in Deutschland», sagte Christian Stürwald von Calunius der Nachrichtenagentur dpa. «Dennoch dürfte es wahrscheinlich um eine Millionensumme gehen.» Das Unternehmen Calunius finanziert die Klage der Elvis Presley Enterprises und wird im Erfolgsfall am erstrittenen Geld beteiligt. Wird die Klage abgewiesen, bleibt Calunius auf den Kosten sitzen.

Elvis Presley Enterprises beruft sich im Rechtsstreit auf den sogenannten Bestseller-Paragrafen im deutschen Urheberrechtsgesetz. Der besagt, dass ein Urheber dem Erfolg «angemessen» vergütet werden müsse - und dass Verträge gegebenenfalls anzupassen sind. «Die Klägerin behauptet, dass Presley zu Lebzeiten von seiner Plattenfirma ausgebeutet wurde, und dass seine Rechtsnachfolger bis heute von dieser ungerechten Behandlung betroffen sind», heißt es in einer Mitteilung von Calunius.

QUELLE: MUSIKNEWS
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Alt Alt 30.08.2011, 14:21
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  #2  
Alt 30.08.2011, 14:25
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abgesehen davon, dass es keine 1000 titel waren
da kommen die herrschaften von epe aber früh drauf
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Hinweis in eigener Sache:
wenn du glaubst, dass ich mich dir gegenüber wie ein Arschloch verhalte, kannst du ziemlich sicher sein, dass du es verdient hast
  #3  
Alt 30.08.2011, 15:18
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Zitat:
Zitat von burroughs Beitrag anzeigen
abgesehen davon, dass es keine 1000 titel waren
da kommen die herrschaften von epe aber früh drauf
Deutschland war und ist ein kleiner Markt, was den Absatz von Elvis-Tonträgern betrifft. Wahrscheinlich so klein, dass es bisher wirklich niemanden interessierte. Aber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sieht man eben etwas genauer hin, wo noch etwas rauszuholen ist.
  #4  
Alt 30.08.2011, 16:04
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Zitat:
Zitat von burroughs Beitrag anzeigen
da kommen die herrschaften von epe aber früh drauf
Die Möglichkeit der Klage gibt § 32 Abs. 1 S. 3 UrHG, der eine nachträgliche Vertragsanpassung ermöglicht. Da der entsprechende Passus aber erst 2002 in § 32 UrHG eingefügt wurde, kann EPE lediglich eine Anpassung für die Zeit ab 2002 verlangen. Allein das ist Gegenstand der Klage, nicht hingegen die Zeit 1973-2001.

Interessant wird es, wenn das Urheberrecht im Wege des gemeinschaftlichen Rechts der EU angepasst wird. Momentan weiss ich nicht, ob ein solcher Passus auf Urheberrechtsebene in anderen EU-Staaten zu finden ist. Allerdings gibt es Bestrebungen das Urheberrecht europaweit dem deutschen Urheberrecht anzupassen, da hier relativ harte Bestimmungen gelten (Stichwort teure Abmahnungen usw.). Wenn dem in nicht allzuferner Zukunft so ist und EPE in München und anschließend möglicherweise in den weiteren Instanzen in Deutschland Recht bekomt, dann dürfte da ein hübsches Sümmchen europaweit einzufrodern sein....

  #5  
Alt 30.08.2011, 16:50
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michael grasberger michael grasberger ist offline
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was hat die EPE mit den songrechten zu tun???
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"We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost."
(Nick Tosches)
  #6  
Alt 30.08.2011, 17:07
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Zitat:
Zitat von michael grasberger Beitrag anzeigen
was hat die EPE mit den songrechten zu tun???
Soweit EPE sich um den Nachlass von Elvis kümmert, macht sie die entsprechenden Rechte eben aus diesem Nachlass direkt aus dem damaligen Vertrag zwischen Elvis/ RCA geltend, bzw. möchte diesen nun nachbessern lassen.

  #7  
Alt 30.08.2011, 17:56
King77 King77 ist offline
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Zitat:
Zitat von michael grasberger Beitrag anzeigen
was hat die EPE mit den songrechten zu tun???
Man darf hier nicht vergessen das Elvis ja auch bei einigen Songs als Songwriter angegeben ist u. er auch 2 Musikverlage besessen hat.Bei den Songs die für ihn geschrieben wurden hatte er auch Anteile der Tantiemen der Urheberrechte.
  #8  
Alt 30.08.2011, 18:02
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charro charro ist offline
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Nur ergänzend und zur Klarstellung: unabhängig von der Frage der Urheberrechte des jeweiligen Autorenteams oder des jeweiligen Verlages: der Künstler hat als Interpret regelmäßig auch ein Recht an seiner Interpretation des Liedes. Im Grunde begründet jede Neuauflage oder Neuinterpretation eines Werkes einen eigenständigen urheberrechtlichen Anspruch, welcher neben den sonstigen Ansprüchen am Song selbst steht.


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  #9  
Alt 30.08.2011, 18:05
King77 King77 ist offline
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Zitat:
Zitat von burroughs Beitrag anzeigen
abgesehen davon, dass es keine 1000 titel waren
da kommen die herrschaften von epe aber früh drauf
Die rechnen die Titel nicht nach Kompositionen sondern nach Master.
z.B Blue Suede Shoes ist zu Elvis Lebzeiten in 5 verschiedenen Versionen veröff. worden daher 5 Titel.
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  #10  
Alt 31.08.2011, 21:45
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Elvis-Erben verklagen Sony Music Germany

In einem Zivilverfahren vor dem Münchner Landgericht wollen die Erben von Elvis Presley von Sony Music Germany Nachzahlungen in Millionenhöhe erstreiten. Sie werfen dem Major vor, den 1977 verstorbenen Künstler bei einem Verkauf der Rechte an mehr als 1000 Songs im Jahr 1973 zu gering entgolten zu haben.

Dabei berufen sich die Erben auf den sogenannten Bestseller-Paragraphen im deutschen Urheberrecht, der 2002 wirksam wurde. Er besagt, dass eine Urheber dem Erfolg angemessen vergütet werden müsse. Gegebenenfalls müssten gar Verträge nachträglich angepasst werden.

Presley hatte die Rechte an den Songs 1973 für insgesamt 5,4 Millionen Dollar (umgerechnet 7,3 Millionen Euro) an das heutige Sony-Label RCA Records verkauft. Laut Angaben des britischen Prozesskostenfinanzierers Calunius, den die "Süddeutsche Zeitung" zitiert, hätte der King of Rock'n' Roll dafür in Deutschland eine Pauschallizenz pro Song und Jahr in Höhe von etwa zehn bis 15 Dollar erhalten. Angesichts der beständigen Erfolge, die Sony Music mit den Stücken erzielt, halten die Erben das für eine zu geringe Summe.

Anwalt Henning Harte-Bavendamm, der Sony Music vertritt, verteidigt in der "SZ" jedoch den alten Vertrag: "Es war ein sehr vorteilhafter Deal, da Elvis ein bisschen auf dem absteigenden Ast war. Ihm war einfach daran gelegen, möglichst schnell viel Geld zu bekommen. Der Ausverkauf war endgültig gemeint."

Eine Entscheidung soll in München am 18. November fallen. Harte-Bavendamm rechnet mit Berufung - vielleicht gar bis zum Bundesgerichtshof.

Quelle: MusicWoche

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