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Elvis Presley Elvis Presley - Nachrichten | Aktuelles | Wissenswertes | Bemerkenswertes
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  #911  
Alt 01.02.2011, 23:12
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Johnny B. Johnny B. ist offline
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Zitat:
Zitat von John Burrows Beitrag anzeigen
Warum denn so eine Panikmache? Wie gesagt, ist Kauf und Besitz von Bootlegs nicht strafbar. Eher würde ich an Deiner Stelle bald mal diesen Thread hier löschen, weil findige Abmahner so etwas (unter Verweis auf das Eingangsposting, die hier gegebenen Infos, Besprechungen usw.) gerne als "Werbung" für das illegale Produkt hinstellen ...

JB
Hast du falsch verstanden. Egal.
Ist keine Panikmache sondern eine Info
Was den kauf von Bootlegs angeht kann der auch strafbar sein....such dir entsprechende Postings vom Fachman an anderer Stelle hier im Forum
Ich hatte ja nicht einzelne Leute gemeint die die Box irgendwo gekauft haben....aber wie gesagt ist egal, die Leute die betroffen sein können wissen schon bescheid was ich gemeint habe

Werbung ist kein Problem für mich, deswegen muss nichts gelöscht werden
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Alt Alt 01.02.2011, 23:12
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  #912  
Alt 02.02.2011, 00:13
John Burrows
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Zitat:
Zitat von Johnny B. Beitrag anzeigen
Hast du falsch verstanden. Egal.
Ist keine Panikmache sondern eine Info
Was den kauf von Bootlegs angeht kann der auch strafbar sein....such dir entsprechende Postings vom Fachman an anderer Stelle hier im Forum
Ich hatte ja nicht einzelne Leute gemeint die die Box irgendwo gekauft haben....aber wie gesagt ist egal, die Leute die betroffen sein können wissen schon bescheid was ich gemeint habe

Werbung ist kein Problem für mich, deswegen muss nichts gelöscht werden
Mag schon sein, dass ich was missverstanden habe ...

Aber was den Kauf von Bootlegs angeht, bleibe ich dann doch dabei, dass das (zumindest im Regelfall, s.u.) nicht strafbar ist. Charro (wenn Du seine Postings dazu gemeint hast, andere habe ich jetzt bei der Suche nicht gefunden), hat zwar grundsätzlich in allem, was er da schreibt, ganz Recht. Aber mit der Sorgfaltspflicht des Kunden übertreibt er es dann doch ein bischen. Auch das Prinzip "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" unterliegt Beschränkungen. Bei professionell hergestellten und von angemeldeten Händlern vertriebenen Waren (wie es auch die "Imports" nun einmal sind) gehen die Gerichte per default davon aus, dass der Kunde unbesehen auf die Legalität vertrauen darf und nur der Händler wird belangt. Damit der Kauf einer Bootleg im Sinne einer Urheberrechtsverletzung strafbar ist, muss man dem Käufer nachweisen, dass er ganz genau gewusst hat, dass das Produkt illegal ist. Das ist zwar nicht unmöglich (wenn jemand eine Sammlung von 1000 Boots hat, dann sieht es ganz so aus, als wusste er, was er tat), aber man darf andererseits auch nicht einfach eine Hausdurchsuchung bei jemandem machen, bloss weil er sich bei Ebay eine "Import-CD" gekauft hat.

Es ist wirklich strafrechtlich (und ganz zu Recht) viel schlimmer, gebrannte Kopien von Musik, Filmen, Software usw. zu kaufen oder die Sachen aus dem Internet zu saugen - WEIL man da davon ausgehen darf, dass derjenige wusste was er tat und weil SOWEIT die Sorgfaltspflicht (sich zu informieren) auf jeden Fall reicht.

Warum genau ist eigentlich Werbung kein Problem für dich? Weil hier keine gemacht wurde? Das weiß ich ja! Aber andere Sites haben eben auch schon Ärger bekommen, weil ihre TFC-Threads als "Werbung" für das illegale Produkt hingestellt wurden. Im Netz kann man schon gescannte Versionen der Abmahnungen der Anwälte von EPE finden - und solche Briefe sind doch in jedem Fall zumindest nervig oder nicht?

JB

Geändert von John Burrows (02.02.2011 um 00:24 Uhr)
  #913  
Alt 02.02.2011, 07:01
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Johnny B. Johnny B. ist offline
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Ich kenne die rechtliche Seite zuwenig betreffend den Kauf von Bootlegs.
Ich hab ja nur geschrieben es kann auch strafbar sein, stimmt ja auch und Charro hat es auch genau erklärt.
Natürlich braucht keiner Angst haben weil er eine Import-CD gekauft hat oder wenn er eine kauft. Ich gehe auch nicht davon aus dass dies zu Konsequenzen führt, aber rein theoretisch eben wäre es möglich.
Was den Verkauf angeht (auch schon in kleinem Stil) darf man das alles allerdings schon sehr ernst nehmen, das kannst du glauben
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Alt 02.02.2011, 17:03
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Naja mit Verkauf haben wir ja nichts zu tun! Ich fände es nur tragisch, wenn man mir aus der Bude alle Bootlegs wegnehmen würde und die öffentlich mit nem Bulldozer plattfahren würde oder so....stellt Euch das mal vor...
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  #915  
Alt 02.02.2011, 17:08
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die werden "frei nach Priscilla" im Garten verbrannt
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Alt 02.02.2011, 17:39
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Leute, ich muss jetzt doch noch mal was klärendes Einfügen.
Es besteht eine ERHEBLICHE Missinterpretation zwischen der strafrechtlichen Relevanz und der eigentlichen Urheberrechtsverletzung.
Wenn etwas nicht strafbar ist, weil etwa der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, heißt das noch lange nicht, dass keine Urheberrechtsverletzung im zivilrechtlichen Sinne vorliegt. Und für diese brauche ich keinen Vorsatz, sondern einfach nur schlichte Fahrlässigkeit!
Mal ganz deutlich: eine Abmahnung ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern ein zivilrechtliches Instrument!!!
Wenn der Kauf und Besitz eines Bootlegs nicht strafbar im Sinne einer strafrechtlichen Norm ist, dann besteht trotzdem der urheberrechtliche Verstoß mit Blick auf den Erwerb eines nicht lizenzierten Ton/ Filmträgers.

Es ist daneben schlichtweg falsch, dass der private Kauf und Besitz nicht gegen das Urhebergesetz verstößt. Das UrhG (Urhebergesetz) geht ganz klar davon aus, dass das ausschließliche Recht der Verbreitung dem Rechteinhaber zusteht. Ankauf ist ebenfalls Verbreitung! Punkt! Aus!
Dass in erster Linie natürlich die Verkäufer in Sachen Abmahnung herangezogen werden, liegt einfach darin begründet, dass es unproblematischer ist die Quelle zu sanktionieren als den letztendlichen Kunden. Gibt es keine Verkäufer, gibt es keine Kunden. Das schließt allerdings nicht aus, dass sich dies ändert oder aber im Einzelfall bereits anders gehandhabt wird, in dem auch die Käufer zur Rechenschaft gezogen werden.

Es ist daneben auch einfach falsch, dass die Gerichte hier dem Einzelnen entgegen kommen, was die Kenntnis zum einen zum Begriff eines Bootlegs als auch zum Inhalt eines solchen Tonträgers zugestehen! Ich verweise hierzu mal beispielesweise auf die Entscheidung des LG Hamburg AZ 308 S 12/09 aus dem letzten Jahr (dort ging es übrigens um einen nicht lizenzierten Live-Mitschnitt):

Die Beklagte hätte insoweit jedenfalls erläutern müssen, welches Verständnis des Begriffs „Bootleg” sie stattdessen zugrunde legte, als sie ihn in ihr Angebot einfügte. Das gilt umso mehr als es auch die weiteren von der Beklagten in ihr Angebot eingefügten Begriffe „ULTRA-RARE” und „**RAR**” als wenig plausibel erscheinen lassen, dass sie hinsichtlich des Wortes „Bootleg” einem semantischen Missverständnis unterlegen war.“

Locker lassen sich weitere Indizien hinzufügen und sei dies auch nur mit einem Blick auf die erhaltenen Bewertungen in der Vergangenheit, sofern man mehrfach Imports/ Boots gekauft hat.

Daneben ist auch der weite Glaube schlicht falsch, die private Kopie eines Tonträgers sei kein Problem! Der hier gern zitierte § 53 Abs. 1 UrhG besteht aus mehr als nur einem Halbsatz. Es ist mir absolut unerklärlich, warum niemand bis zum Satzende liest. Dort heißt es ganz konkret:

„Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“



Und jetzt kommen wir mal auf das Beispiel der Final Curtin zurück. Es grenzt schon an Ironie, um nicht zusagen absolute Dummheit, wenn ich mir die jeweiligen ebay-Angebote ansehe. Wie dämlich muss man sein, wenn ich neben den Bildern der Box auch einen Text einfüge, in dem es heißt:

“All of the audio materials contained in the box are taken from 1st generation copies of original Soundboard/RCA tapes.”

Freunde, Elvis-Fans und klardenkende Mitbürger: wo bitte schön will ich aus diesem Satz Unwissenheit über ein nicht lizenziertes Produkt herleiten???? Es glaubt doch wohl selber keiner hier, dass auch nur ansatzweise irgendein Gericht sagen wird, der Arme, er hat es nicht gewusst und auch nicht wissen können!

Sorry Leute, die Box wurde über Monate hinaus in allen Foren vorgestellt. Jeder wusste wo der Hase lang läuft. Das Ding ist ausverkauft und überall gesucht. Warum muss man dann in einem ebay-Angebot so sehr auf die Pauke hauen? Und ich rede nicht von einem Angebot, sondern von allen Angeboten, die über ebay zu finden sind!

Man kann am Ende auch sagen, man, so ein Schmierzettel namens Abmahnung ist nervig. Kann man machen, ja, Wenn man schmerzunempfindlich ist und sich gern ins eigene Knie schießt. Die Dinger sind nicht nur nervig, sondern extrem teuer. Noch mal: das hat nichts, aber auch gar nichts mit Strafrecht zu tun, sondern mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzposition.
Ich kenne zwar bislang keinerlei Abmahnungen aus dem Hause EPE in Sachen Final Curtin, kommen wir aber mal auf das oben zitierte Urteil des LG Hamburg zurück und wenden das einfach mal auf die Final Curtin an:
Im LG Hamburg Urteil handelte es sich um 2!!!! CDs mit insgesamt 32!! nicht lizenzierten Live-Versionen. Streitwert war hiernach 20.000 Euro. Daraus ergaben sich allein Abmahnkosten (ohne Schadensersatzforderung) von 859,80 Euro netto. Die Final Curtin besteht aus 6 CDs mit insgesamt 153 nicht lizenzierten Aufnahmen und 4 DVD mit nochmals über 100 Titeln. Das Buch lasse ich jetzt mal außen vor. Damit wäre hier ein Streitwert von locker 50.000 Euro Grundlage, was allein Abmahnkosten ohne Schadensersatzposition von über 1.300 Euro im Zweifel gar darüber hinaus bringt. Nervig? Kann man sagen, aber nur wenn man die Kohle in rauen Mengen hat.



Ich werde hier jetzt sicherlich keine allgemeinverbindlichen Verhaltenstipps in Sachen Abmahnungen geben können, im Ergebnis hat man sich bei der Final Curtin allerdings – so bedauerlich das auch sein mag – etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Panikmache ist natürlich verkehrt, aber ich denke mal nüchtern betrachtet hätte hier vieles anders laufen können, sofern die hier geäußerten Gerüchte um das Eingreifen von BMG/ Sony oder EPE denn zutreffen. Boots, Imports oder wie auch immer man die Dinger bezeichnet sind nun mal nicht lizenziert und damit nicht legal. Das sollte jedem halt klar sein, egal welche weitergehenden persönlichen Konsequenzen nun daraus gezogen werden.

Die folgenden 7 Nutzer bedankten sich bei charro für diesen Beitrag:
  #917  
Alt 02.02.2011, 17:48
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Man darf aber auch nicht vergessen das der Bootleg-Käufer auch der Käufer von x regulären Tonträgern ist u. wer schleift schon gerne seine Kunden die genügend Geld einbringen vor das Gericht.
Der Fan-der Sammler-der böse Import-Käufer sind ein u. dieselbe Person.
  #918  
Alt 02.02.2011, 17:54
Benutzerbild von charro
charro charro ist offline
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Zitat von King77 Beitrag anzeigen
Man darf aber auch nicht vergessen das der Bootleg-Käufer auch der Käufer von x regulären Tonträgern ist u. wer schleift schon gerne seine Kunden die genügend Geld einbringen vor das Gericht.
Der Fan-der Sammler-der böse Import-Käufer sind ein u. dieselbe Person.
Das so glaube mir, ist absolut unerheblich. Schon allein deshalb, weil die Käufer eines Boots in der absoluten Minderheit im Vergleich zur Masse der regulären Käufer sind. Und mal Hand aufs Herz: angenommen Du bekommst eine Abmahnung und zahlst 1000 Glocken. Kaufst Du danach nie wieder eine reguläre Elvis-CD?

  #919  
Alt 02.02.2011, 17:58
King77 King77 ist offline
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Faktum ist doch das wir die Tantiemen für diverse Songs nicht einmal bezahlt haben sondern 100 mal.Auf wievielen unnötigen Samplern ist Hound Dog zu finden.
  #920  
Alt 02.02.2011, 18:10
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charro charro ist offline
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Zitat:
Zitat von King77 Beitrag anzeigen
Faktum ist doch das wir die Tantiemen für diverse Songs nicht einmal bezahlt haben sondern 100 mal.Auf wievielen unnötigen Samplern ist Hound Dog zu finden.
Netter Gedanke, mit dem Du bei jedem Anwalt oder Richter zumindest ein milde und weise anmutendes Lächeln ernten würdest.
Fakt ist aber nunmal auch, dass das für eine komkrete nicht lizenzierte Aufnahme nunmal unerheblich ist.
Im Umkehrschluss würde dies heißen: ich kaufe 100 offizielle Tonträger auf denen Lied x, y und z drauf ist und genehmige mir dann 100 inoffizielle Tonträger, auf denen 100 verschiedene "neue" live-Versionen der Songs x, y und z sind, quasi als Bonus.
Nunja, mit moralischen Ansprüchen wird man da nicht weit kommen. Es betrifft ja auch nicht nur den Presley-Katalog, sondern jeden einzelnen Künstler. Die haben die ganzen Sachen nicht für die Verbesserung der Menschheit aufgenommen, sondern um davon zu leben. Das kann man verwerflich finden, das kann man blöde finden, das kann man mit Sicherheit aber nicht außerhalb der gesetzlichen Vorgaben auslegen.
That's the way ist is.....

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