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Nur mit dem Unterschied, dass RCA den Regeln der Gewährleistung und der Produkthaftung unterliegt und eine mangelhafte Ware umtauschen muss.
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Zitat:
..stimmt nicht !! diese fehlerhafte FTD CD für die ich 45,00 CHF (30,00 Euro) zahlen musste und die ich dann Olli schenkte haben die herren von BMG nicht umgetauscht !!
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__Elvis - Artist Of The Century__ |
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Zitat:
Geändert von gast-20090521 (18.10.2008 um 13:33 Uhr) |
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Zitat:
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Thanks to Ernst Joergensen, Roger Semon and Erik Rasmussen for the great work. Keep the spirit alive ! |
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Zitat:
Ich denke allerdings, der richtige Weg wäre gewesen, sich nicht an BMG, sondern an den Händler, von dem man die CD gekauft hat, zu wenden. Der haftet zunächst einmal Dir als Kunden gegenüber und muss sie zurücknehmen, wenn sie mängelbehaftet ist. Weigert er sich, kann man immer noch den Rechtsweg beschreiten. Okay, ist lästig wegen 30 Euro, aber es ist Fakt. |
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Zitat:
..ich habe mich damals an meinen händler gewannt, ohne erfolg !! ..bei der deutschen pressung der 4 CD box TODAY, TOMORROW & FOREVER war auf der CD 4 auch ein fehler .... Zitat:
..tja und auch die wurde mir nicht umgetauscht !! ..ich sei zu spät gekommen !!
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__Elvis - Artist Of The Century__ |
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Verklag ihn und such Dir einen neuen Händler.
Zitat:
Irgendwie hast Du wohl einfach nur Pech gehabt. |
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...ich habe pech gehabt !? ...und zur strafe kaufte ich mir die selben RCA /BMG SONY / FTD CDs noch einmal !!
....ein marktete wegen ein paar euros verklagen war mir dann doch zu blöde !! ...diese beiden CDs sind übrigens nur zwei beispiele von vielen !! ...ein weiters beispiel sind die 1.pressungen von den deutschen RCA / BMG CDs Today, Good Times und Promised Land, bei allen CDs treten tonstörungen auf !! ..es wurde da mit sicherheit schlampig gearbeitet, den bei den us. pressungen sind diese fehler nicht drauf !! ...da hätte ich dann BMG deutschland verklagen müssen !!
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__Elvis - Artist Of The Century__ |
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Herbi, ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht. Hier in Deutschland ist es kein Problem: Wenn man etwas kauft, und es entspricht nicht der Beschreibung oder hat sonstige Mängel, dann hat man das Recht, es gegen Erstattung des vollen Kaufpreises umzutauschen (Wandlung), oder man behält es und bekommt einen Teil seines Geldes zurück (Minderung). So steht es im Gesetz (§437 BGB), und so wird es auch gemacht. Ich hatte noch nie in meinem Leben ein Problem damit.
Wie auch immer - es hat mit dem, worum es hier geht, absolut nichts zu tun. |
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deary, echt, fake, joan, tapes |
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