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Elvis kleinster Fan-Club
gestern abend bzw heute in der Wiederholung von Paul Panzers 33 bekloppte Fans.
Elvis kleinster Fan-Club hier der link: http://www.meinewebseite.net/lonestar1 |
14.04.2007, 20:06
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Kann es sein, das Du Dein Impressum nicht richtig formuliert hast, so dass so geldgeile Typen es versucht haben daraus Geld zu schlagen?
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https://elvis-presley.jimdofree.com |
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Mir ist nicht bekannt, dass es jemals Ansprüche auf Urheber bei Bildern auf Fan-Sides gegeben hat. Dann könnten ja alle dicht machen und die Fan-Base würde zerstört werden.
Kannst du etwas näher darauf eingehen. |
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soweit ich weiß, ist es tatsächlich nicht erlaubt, einfach irgendwelche fremden bilder auf die eigene homepage zu stellen.
dass leute in betrügerischer absicht die bildrechte für sich beanspruchen, steht wieder auf einem anderen blatt.
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"We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost." (Nick Tosches) |
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Zitat:
Vielleicht äußert sich der Admin einmal zu dieser Thematik. Er muss es ja eigentlich wissen. Erlaubt oder nicht? |
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kann sein, dass das in einem forum wieder anders ist. schließlich ist der betreiber nicht verantwortlich für die beiträge der einzelnen user. oder doch?
warten wir mal ab, was charro zu dem thema sagt...
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"We know that rock'n'roll was not a human invention, that it was the work of the Holy Ghost." (Nick Tosches) |
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Auch Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher und in unkörperlicher
Form zu verwerten. Verwertung umfasst auch das Verbreitungsrecht einer Kopie. Der Betreiber eines Forums muss bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen tätig werden (z.B. durch Löschung des Beitrages). Dabei muss er nicht von sich aus nach Rechtsverstößen forschen. Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung......zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. Bedeutet also: Abbildungen dürfen grundsätzlich nur vom Ersteller (oder Rechteinhaber) verbreitet werden. Es sei denn, das Einverständnis des Urhebers liegt vor oder ist als gegeben anzunehmen. Wird jetzt gegen das Urheberrecht verstoßen und der Forumbetreiber durch den Rechteinhaber darauf aufmerksam gemacht, muss der Beitrag entfernt werden. Wird durch den Rechtinhaber eine Strafanzeige erstattet, kann es sein, dass der Forumbetreiber auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden die Bestandsdaten (in diesem Fall E-Mail Adresse und die IP Adresse, die zu einem genau bestimmbaren Zeitpunkt erzeugt worden ist) herausgeben muss. Der Fall, dass Strafanzeige durch einen Rechtinhaber erstattet wurde, ist hier noch nicht vorgekommen. Wohl aber das Begehren, einen bestimmten Betrag mit einem Urheberverstoß zu löschen. Diesem Begehren wurde auch nachgekommen, nachdem der Anspruch geprüft wurde. Und jetz mal ehrlich.... bei Bildern, die allgemein im Internet kusieren, wer will da seine Urheberschaft belegen können? Ausnahme vielleicht bei Bildern von Wertheimer und Co. Un da wir das deutsche Urheberrecht anwenden und ihr euch auf der sicheren Seite wähnen möchtet: Das Recht des urhebers erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Alles bis 1963 ist also gut. Nächstes Jahr sammeln wir dann 1964 usw.
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><((((º> Geändert von Mike (26.03.2014 um 11:54 Uhr) |
Die folgenden 3 Nutzer bedankten sich bei Mike für diesen Beitrag: | ||
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Zitat:
Mit den Bildern sieht das schon wieder ganz anders aus. Wenn man es ganz genau nimmt (und glaubt mir, ihr könnt euch nicht vorstellen, wie genau manche Leute sind, wenn sie ein paar Euros wittern) dürfte man fast gar keine Bilder im Internet finden. Bspl.: Ihr fahrt im Urlaub mit der Herzallerliebsten nach Paris und Fotografiert den Eifelturm. Ist es bei Tag, dürft ihr das Bild ins Netz stellen. Ist es der angeleuchtete Eifelturm bei Nacht, verstößt man gegen ein Urheberrecht. Kaum zu glauben, oder? ... Keine Panoramafreiheit in Frankreich Auch sollte man darauf achten, dass nur Bauten und Baudenkmale unter die Panoramafreiheit fallen. Zeitlich begrenzte Installationen, wie zum Beispiel der verhüllte Reichstag des Künstlers Christo können nach wie vor unter das Urheberrecht fallen. In anderen Ländern kann das verschieden geregelt sein. In Frankreich gibt es beispielsweise keine Panaromafreiheit. So kann man zwar ohne weiteres den Eiffelturm bei Tag fotografieren; den nächtlich angestrahlten Eiffelturm hat sich jedoch die französische Firma, die die Licht-Installation entworfen hat, schützen lassen. Dort müssen Reisende aufpassen, welche Fotos sie veröffentlichen.... Den ganzen Artikel findet ihr unter: http://www.expat-news.com/10156/rech...rrechts-falle/ Klar, wie ich schon erwähnt hatte, nichts, aber auch gar nichts wurde mir an Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen und ich musste auch nie etwas zahlen, aber es war einfach nur noch nervig, sich mit den Leuten rumzuärgern. Manche Menschen glauben wohl, mit einer einzelnen Privatperson die von nichts Ahnung hat kann man es machen. Gut, nach über sieben Jahren habe ich die Seite aus dem Netz genommen, aber nicht einer von den Geldgierigen Halsabschneidern hat auch nur einen Cent von mir bekommen. |
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fanclub, kleinster |
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