Willkommen im Elvis-Forum. Du besuchst unser Forum derzeit als Gast, wodurch Du nur eingeschränkten Zugriff auf die meisten Diskussionen, Artikel und unsere anderen FREIEN Features hast. Wenn Du Dich in unserem Forum kostenlos anmeldest, kannst Du eigene Themen erstellen, kannst Dich privat mit anderen Benutzern unterhalten (PN), an Umfragen teilnehmen, eigene Fotos hochladen und viele weitere spezielle Features nutzen. Die Registrierung ist schnell, einfach und absolut kostenlos! Werde also noch heute Mitglied in unserem Forum! |
|
Elvis Presley Elvis Presley - Nachrichten | Aktuelles | Wissenswertes | Bemerkenswertes Alles über den King of Rock 'n' Roll |
|
Themen-Optionen |
Die folgenden Nutzer bedankten sich bei für diesen Beitrag: | ||
07.11.2017, 09:57
|
||||
|
||||
Sponsored Links
|
|
||||
Ich habe nicht das Gegenteil behauptet! Er muss sie aufbewahren, und in bestimmten Fällen herausgeben.
Aber sie "gehören" ihm nicht. Er ist zur Aufbewahrung verpflichtet. Und keinesfalls dürfte er sie, zumindest nach deutschem Recht, namentlich erkennbar gemacht, verkaufen oder vererben. Erinnere dich an die Krankenaktenstory von Michael Schumacher
__________________
Would you sign me an autograph? - Sure, Honey! |
|
||||
Seitdem damals CT Aufnahmen von mir (warum auch immer) nicht mehr auffindbar waren, lagere ich die auch lieber hier. Mittlerweile ist das einfacher geworden. Von meinem Radiologen bekomme ich immer eine CD mit den Aufnahmen.
__________________
Geändert von oliver (07.11.2017 um 10:41 Uhr) |
|
|||
Zitat:
Scheinbar liest Du wirklich nur dass, was dir genehm ist. Hast Du nicht geschrieben, ich zitiere: Dass dem Arzt das Rö-Bild gehört, ist Blödsinn… Zitat Ende? Also behauptest Du, doch das Gegenteil, zu dem was ich geschrieben habe bzw. die Rechtsprechung vorgibt. Oder etwa nicht? Zitat Gesetzgeber: Der Patient hat ein Einsichtrecht in die Behandlungsunterlagen, so auch die Röntgenbilder, allerdings grundsätzlich kein Recht auf Überlassung der Originalunterlagen (Ausnahme folgt). Ganz im Gegenteil stehen diese im Eigentum des Arztes…. Zitat Ende. |
|
|||
Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie – wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch – ein Recht darauf die Röntgenbilder in der Praxis einzusehen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass der Arzt Ihnen die Bilder vorübergehend ausleiht. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie diese einem anderen Arzt zeigen wollen. Eine Begründung dafür müssen Sie nicht leisten. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).
Wem gehören meine Röntgenbilder? Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Röntgenbilder sind Eigentum des durchführenden Arztes und dieser hat auch die Pflicht, die Aufnahmen aufzubewahren (zu archivieren). Der Arzt ist allerdings auch verpflichtet, diese Aufnahmen oder Kopien dem weiterbehandelnden Arzt oder Ihnen als Patient vorübergehend leihweise zu überlassen. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Sie können – auch als Privatpatient - kein Eigentumsrecht an Ihren Bildern erwerben. quelle: Radiologie.de |
|
|||
du bist eindeutig im Unrecht. einsehen und gut is... |
|
||||
Lesen und verstehen.
Sie gehören ihm nicht in dem Sinne, dass er damit machen kann, was er will. Deswegen die Anführungszeichen.
__________________
Would you sign me an autograph? - Sure, Honey! |
|
|||
Zitat:
uuuhhh..schlecht herausgeredet |
|
||||
Geht es um den Verkauf von Röntgenbildern die einer Person zuzuordnen sind?
Mir ja - die ganze Zeit schon... Aber googelt mal schön weiter eure Gesetzestexte
__________________
Would you sign me an autograph? - Sure, Honey! |