Einzelnen Beitrag anzeigen
  #30  
Alt 24.10.2006, 12:38
Speedway Speedway ist offline
Foren-Profi
Themenstarter
 
Registriert seit: 10.08.2005
Beiträge: 419
Speedway Renommee-Level 2%
Zitat:
Zitat von gast-20080904 Beitrag anzeigen
Okay, zuerst einmal können 73 € natürlich viel Geld sein und ich würde mich ebenfalls maßlos ärgern, einen solchen Betrag in den Sand gesetzt zu haben. Trotzdem würde ich mich auch fragen, ob 73 € einen Rechtstreit wirklich wert sind.

In erster Linie hast du aber natürlich bestimmte Ansprüche gegen den Verkäufer und zwar in erster Linie einmal den, dass er dir die Ware wie vereinbart übereignet. Das war offensichtlich nicht der Fall. Du solltest ihn auf seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinweisen und ihn darüber aufklären, nach welchen international "gültigen" Vereinbarung das "visual album grading" funktioniert. Nicht du sollst den Nachteil haben, weil der Verkäufer nicht wie vereinbart liefert. Wenn er nicht in der Lage ist, eine zutreffende Beschreibung zu treffen, ist das sein Problem. Denn woher sollst du das wissen?

Du könntest einen Anspruch auf Wandlung oder Minderung haben, den du ggf. natürlich auch gerichtlich durchsetzen kannst, was du dir selbstverständlich ihm ggü. vorbehältst. Dieser Hinweis funktioniert eigentlich immer, denn der Verlierer ist in diesem Falle einfach der Verkäufer. Letztendlich bleibt er auf den Kosten sitzen (vorausgesetzt der Sachverhalt ist wirklich so wie von dir hier beschrieben. Stell doch vielleicht einmal den Ebay-Link ein).

Die Moral bei Ebay hat in den letzten Jahren (seit Einführung der TV-Werbung) leider stark nachgelassen. Seitdem treiben sich dort zu einem erheblichen Tel auch Leute herum, die meinen, das ganze sei ein Spiel und nicht wirklich ernst zu nehmen. Ist es aber.

Was die Zustandbeschreibung von Ware und speziell von Platten betrifft, kann man sich leider auf die wenigsten Beschreibungen wirklich verlassen (im englischsprachigen Raum ist das offensichtlich etwas völlig anderes). Mich, der ich sehr hohe Ansprüche an mich selbst und somit auch an andere habe, kann das zur Verzweiflung treiben. Auch ich habe hier im Forum mal einige Platten gekauft, die als ”mint" angepriesen wurden, dieser Beschreibung allerdings nicht wirklich entsprachen. Aufkleber auf den Covern, Beschriftungen wurden einfach nicht erwähnt, die Zusicherung, die meisten davon seien noch nie gespielt worden, traf leider auch nicht wirklich zu und der Versand war miserabel.

Es ist diese Art von ”Bauernschläue", die mich nervt und die man immer wieder antrifft, nach dem Motto: "Er hat's gekauft, ich habe die Kohle und damit ist gut. Mehr interessiert mich nicht." Sehr kurzsichtig und, wie ich finde, auch sehr deutsch.
Wenn man Familie hat sind 73 EURO dann doch schon viel Geld wenn man dann nichts davon hat.Da ich eine Rechtschutzversicherung habe kostet mich der Rechtsstreit nichts.Wenn ich nichts unternehme freut sich der Verkäufer umsomehr und wird seine betrügerischen Auktionen fortsetzen.

Es waren ja mehrere LPs die ich ineiner Auktion gekauft habe.Die LPs/Cover waren nicht einzeln nach Zustand bewertet.Es gab eine Gesamtbewertung für die LPs/Cover: Gebraucht,aber in einem guten Zustand.Cover mit den üblichen Gebrauchsspuren.

Unter übliche Gebrauchsspuren bei Gebrauchten LP Covern verstehe ich z.B. eine kleine Abnutzung an den Ecken und Kanten;vielleicht noch einen kleinen Knick im Cover.
Unter übliche Gebrauchsspuren verstehe ich allerdings nicht wenn die Cover eingerissen,beschriftet,beklebt,bemalt,verdreckt sind.

Link zu dem Artikel folgt wenn die Angelegenheit erledigt ist.Geht nicht verloren da ich alles für meinen Rechtsanwalt ausgedruckt habe.