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Alt 02.08.2017, 12:51
Gast20180914
Gast
 
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Zitat:
Zitat von burroughs Beitrag anzeigen
kann man den eigentlich wg betrugversuchs anzeigen?

Nein ! Warum auch !?

Dazu müssten erstmal die Tatbestandsmerkmale für den 263er StGB erfüllt sein.

Ist hier nicht gegeben .

Freie Marktwirtschaft !

Geändert von Gast20180914 (02.08.2017 um 13:17 Uhr)
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