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Alt 28.02.2021, 12:54
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Jetzt hab' ich nochmal genau nachgelesen, ich habe das wohl falsch interpretiert. Ich dachte, es könnte hier um eine Art zwanghafte "Qualitätsminderung" gehen, um praktisch das "Original" nicht vollends aus der Hand zu geben. Sozusagen, dass wenn ich "Elvis is back" in bester audiophiler Qualität bereits als Neupressung habe, kein Interesse mehr an einer Sony Pressung bestehen könnte, darum wird ein kleiner Haken eingebaut. Denn einen wirklichen Elvis Fan werden diese eingebauten Fehlstarts immer stören, weil sie dort einfach nicht hingehören, er wird sich gerne nochmal eine "bereinigte" Sony Version kaufen.

Jedoch bezieht sich das Zitat von Steve auf eine Frage, ob er bei den Fehlstarts auch das originale Masterband verwendet hätte. Er hat aber hier nur eine 15 ips stereo tape copy erhalten, und jetzt kommt die Bemerkung, "wenn er es anders gemacht hätte wäre er verklagt worden". Das bezieht sich also auf die Quelle und nicht auf das generelle Verwenden der Fehlstarts. Also wollte Steve das wohl doch selber gerne als Bonus einbauen, um sich da etwas abzuheben, sozusagen einen zusätzlichen Kaufanreiz zu bieten, wie Robert meinte. Da diese Fehlstarts bereits veröffentlicht waren, sollte er hier aber auf genau diese beigefügte Quelle zurückgreifen.



20x geändert - und jetzt hoffentlich alle Klarheiten beseitigt.

Geändert von Mike.S. (28.02.2021 um 13:41 Uhr)
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