Zitat:
Zitat von A. C. van Kuijk
Dass auch der Memphis Recording Service die Aufnahmen in Umlauf bringen darf, ist der europäischen Copyright-Regelung geschuldet. Nach dieser fallen nämlich die Mitschnitte in den Public Domain-Bereich, wenn ihre erstmalige Veröffentlichung (in diesem Fall also die Fernsehausstrahlung) länger als fünfzig Jahre zurückliegt.
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das copyright dürfte generell eine lücke aufweisen, was radio-und fernsehmitschnitte angeht. in den letzten jahren erscheinen massig nicht autorisierte (aber anscheinend legale) releases verschiedenster künstler mit radio-und tv-broadcasts, die deutlich jünger sind als 50 jahre.
auch ist die frage, ob eine ausstrahlung überhaupt als veröffentlichung zu sehen ist. schließlich gab es damals keinen bild- oder tonträger zu erwerben.