Einzelnen Beitrag anzeigen
  #43  
Alt 07.11.2017, 16:22
Benutzerbild von honeybee
honeybee honeybee ist offline
Board-Legende
 
Registriert seit: 29.01.2017
Ort: Essen/Ruhr
Beiträge: 11.757
honeybee Renommee-Level 22%honeybee Renommee-Level 22%honeybee Renommee-Level 22%honeybee Renommee-Level 22%honeybee Renommee-Level 22%honeybee Renommee-Level 22%
Ein letztes meinerseits dazu:

Der Arzt darf Röntgenbilder zehn Jahre lang sein Eigentum nennen, aber er darf sie nicht wie Eigentum behandeln.
D.h. er darf sie z.B. nicht entsorgen, verschenken, zerstören, verkaufen, unsachgemäß lagern oder, mit Patientennamen versehen, veröffentlichen.

Sind die zehn Jahre rum, darf er sie auch nur ANONYMISIERT weiter benutzen. Wenn er sie vererbt, müsste der Erbe durch ihn auf diesen Umstand hingewiesen werden, oder sich selbst schlau machen. Die Schweigepflicht gilt für immer.

Um zum Ausgangspunkt zurück zu kommen:

Elvis' Arzt hat, nach deutschem Recht, seine Schweigepflicht gebrochen. Und ob die Nichte einen auf ahnungslos machen und die Bilder verkaufen darf, weiß ich nicht.
Normalerweise gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wir haben aneinander vorbei geredet. Ihr habt auf dem Eigentumsbegriff bestanden, und ich auf die Einschränkung des Begriffs in diesem Fall.
Der Arzt kann die Bilder halt nicht wie Eigentum behandeln.
__________________
Would you sign me an autograph? - Sure, Honey!