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Alt 07.11.2017, 04:45
Gast20180914
Gast
 
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Zitat:
Zitat von honeybee Beitrag anzeigen
Nach deutschem Recht dürfte sie sein Röntgenbild gar nicht verkaufen, auch nicht vierzig Jahre nach seinem Tod. Es gehört ihm, und ist theoretisch Teil der Erbmasse.
Und die ärztliche Schweigepflicht wird auch gebrochen. Die gilt nämlich für immer.
Das ist nicht ganz richtig, die Bilder sind hier Eigentum des Arztes und es gibt Firmen die Röngenbilder aufkaufen:

http://www.metallcash.de/ankauf/rontgenbilder

Zitat:
Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie – wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch – ein Recht darauf die Röntgenbilder in der Praxis einzusehen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass der Arzt Ihnen die Bilder vorübergehend ausleiht. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie diese einem anderen Arzt zeigen wollen. Eine Begründung dafür müssen Sie nicht leisten. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Patient ein Interesse daran hätte, sich nicht unnötig nach dem Arztwechsel einer erneuten Strahlenbelastung auszusetzen.
Zitat Ende.

Hier noch etwas zur ärztl. Schweigepflicht in den USA.
Zitat:
....In den USA gibt es keine verlässliche Kontrollinstanz oder eine ärztliche Schweigepflicht wie bei uns...
Zitat Ende .

Geändert von Gast20180914 (07.11.2017 um 05:14 Uhr)
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