Das ist auch alles gut und ehrt Dich. Nur darfst Du dann nicht andere, die eben ihre Rechte wahrnehmen wollen nicht als Abzocker oder geldgierige Halsabschneider hinstellen. Schließlich nehmen sie nur ihre gesetzlich verbrieften Rechte wahr. Und das UrhG eine Abkürzung für UnRedliches HalsabschneiderGesetz darstellt, ist mir nicht bekannt....
Aber ich gebe Dir insoweit recht, einige übertreiben da ein wenig was Kosten für einen nachträglichen Schadensersatz (nachträgliche Lizenzierung) oder Anwaltskosten angeht. Hier gibt es klare Vorgaben was die Tarife betrifft, von diesen deutlich nach oben abzuweichen ist dann doch unredlich. Aber hierfür steht ja nun seit Oktober 2013 auch ein entsprechender Gegenanspruch zur Verfügung, sodass jeder Abmahner das Risiko solcher Übertreibung kennen sollte.