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Alt 11.01.2010, 15:04
gast-20100118
Gast
 
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auch ein privat beschäftigter Arzt hat einem süchtigen nach ner Hammerdroge Winselnden nicht solche Kaliber zu verabreichen. Unerhört fahrlässig ists auf jeden Fall. Da kann ihn auch das Argument, der Arbeitgeber sei schon vorher davon abhängig gewesen, nicht entschuldigen.
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