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Alt 24.09.2008, 20:16
gast-20081013
Gast
 
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Zitat von Vany Beitrag anzeigen
Vielleicht würde sie in diesem Fall wenigstens einen Teil erhalten!?!?!
Ich kopier' hier mal einen Teil aus dem BGB rein.. da geht es um den Pflichtteil den jemand geltend machen kann, wenn er rein rechtlich zwar erben würde, aber von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Angenommen Vernon hatte ein Testament und seine Tochter darin NICHT berücksichtigt, vielleicht auch nur weil er nichts von ihr wusste, dann könnte sie gegen die Erben einen Anspruch auf diesen Pflichtanteil haben.
Das Problem ist die Verjährung.. und da sieht es im dt. Recht so aus:

§ 2332 Verjährung

(1) Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an.
(2)...

Also nach 30 Jahren sieht es einfach schlecht aus.. selbst wenn sie es früher nicht wusste.