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Alt 25.10.2006, 14:49
Speedway Speedway ist offline
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Zitat:
Zitat von Butchgirl Beitrag anzeigen
Der Zustand den du bemaengelst ist doch aber schon in etwas erkennbar aus den Bildern.
Eine sieht sogar aus als on das halbe Cover zerschunden ist.
Also ich denke mal schreibe es unter 'Lehrgeld' ab.
Das wird dir ein Anwalt in Anbetracht, der Hoehe des Betrages, sicher auch raten.
Erkennbar ist es nur bei der LP "A portrait in music"!Sonst läßt sich der tatsächliche Zustand nicht erkennen.LPs/Cover die absolut Schrott sind wurden gut verdeckt bzw. die Rückseiten wurden nicht gezeigt.

Ich schreibe es nicht unter Lehrgeld ab!

Der Verkäufer wird von meinem Anwalt dazu aufgefordert mir mein gezahltes Geld innerhalb von 10 Tagen zurückzuzahlen.Zusätzlich kommen noch die Anwaltskosten dazu.