Elvis - The Final Curtain....BOXCAR CD Box
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Mit dem Satz warum bringen sie das nicht selbst heraus,kann man natürlich jede Bootleg rechtfertigen.Wann man aber das Material auf den Markt bringt entscheidet der Rechtinhaber u. sonst niemand.Weil der es nicht tut mache es ich-das funktioniert so nicht.- Übersetzen
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Klar entscheidet das der Rechteinhaber. Es steckt eine gewisse Ironie in meinem Posting.
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Auf jeden Fall könnte EPE das CBS-Special - und alles was dazu gehört - jetzt doch raus bringen. Es müßte natürlich eine bessere Qualität als die Curtain-Box haben. Dann würde das Material garantiert auch nochmal von den Leuten gekauft werden, die die Curtain-Box haben, denn man will es schließlich von offizieller Seite besitzen. Also könnte EPE doch zweimal absahnen.
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Warum sollte man so eine Box regulär auf den Markt bringen.Die SB's sind fast alle gleich,was das Songmaterial betrifft.Die privaten Filmmitschnitte sind zu schwach um wirklich ein großes Publikum anzusprechen.Ich sehe keinen Sinn darin.- Übersetzen
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Warum sollten sie diesen Abgesang auch auf den Markt bringen wollen? Warum, damit jeder Elvis-Gegner ihn wieder in der Luft zerreissen kann und ihn auf seine letzten Jahre reduzieren kann, als "lallenden Junkie", ist es das wonach ihr euch sehnt? Boah ey, da platzt mir die Hutschnur!- Übersetzen
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Der Verlust entsteht ja durch die halbe Million, die aus dem Markt gezogen wird. Dafür sollen die Fans lieber Elvis-Socken kaufen usw..
Das CBS-Special bringen die nicht raus, völlig zu Recht.
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Dagegen gehen sie auch nicht vor, sondern gegen die die sie verkaufen
Wozu glaubst du bezahlt Sony eine Schar Anwälte? Damit sie den Chefs dort jeden Tag Kaffee kochen?
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Da muss man sich dann aber schon bei so mancher Veröffentlichung fragen, warum diese dann jemals erschienen ist. Ich denke da beispielsweise an "America" von FTD. Dagegen waren viele Auftritte 1977 "großartig" (mit ein bisschen rheinischer Übertreibung ausgedrucktWarum sollten sie diesen Abgesang auch auf den Markt bringen wollen? Warum, damit jeder Elvis-Gegner ihn wieder in der Luft zerreissen kann und ihn auf seine letzten Jahre reduzieren kann, als "lallenden Junkie", ist es das wonach ihr euch sehnt? Boah ey, da platzt mir die Hutschnur!
)...
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Erstmal danke, Charro, für den auführlichen Beitrag zwei Seiten weiter oben. Mir ging es in Sachen "Sorgfaltspflicht des Käufers" nicht speziell um die "Final Curtain" und Ebay (und auch nicht nur um Bootlegs, sondern beispielsweise auch Möbel, Kleidung, Parfum usw. und den Kauf bei angemeldeten Händlern), aber ich sehe ein, dass es da aufgrund der Art der Bewerbung durch die Verkäufer bei Ebay auch zu Problemen für die Käufer kommen kann. Zwischen Strafe und zivilrechtlicher Restitution muss dabei selbstverständlich ebenfalls immer unterschieden werden.
Das war für mich eigentlich der Hauptpunkt in Sachen "bitte keine Panikmache". Mein Eindruck war, dass die Leser dieses Threads jetzt gerade so was befürchten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der Verkäufer die Doppel-CD entsprechend schon als "Bootleg" beworben. Wurde da der Käufer ebenfalls belangt?Klar, auch richtig. Die Frage ist immer, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass nun auch einfache kleine Fan-Käufer/ Fan-Verkäufer belangt werden.
Allerdings nochmals oben das LG Hamburg: dort ging es um einen privaten ebay-Verkäufer, der eine normale und eine Doppel-CD verkauft hat. Einfacher Fan hin oder her, das hat den Rechteinhaber wenig gejuckt, ebensowenig die Anwälte und das Gericht.

JBZuletzt geändert von Gast; 03.02.2011, 11:26- Übersetzen
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Korrekt, die Bezeichnung "Bootleg" war zumindest bei einer der CDs direkt in der Angebotsbeschreibung des ebay-Angebots zu lesen.
Und ob im Umkehrschluss die Verkäufer der Final Curtain ihren Käufern und sich selbst mit dem Hinweis auf eine direkte Kopie der original RCA-Bänder einen Gefallen getan haben, stelle ich mal so in den Raum. Zumindest ist solch eine offensichtlicher Beschreibung bzw. Hinweis auf ein illegales Produkt schon mehr als fahrlässig, wenn nicht sogar nahezu dumm.
Ob im Falle des LG Hamburg auch der Käufer belangt wurde ist mir nicht bekannt. Eine Abmahnung gibt es schon für das bloße Anbieten der Ware. Möglich also, dass die beiden Maiden-CDs gar nicht verkauft worden sind.
Zum anderen ist es eher die Ausnahme, dass solche Fälle vor Gericht landen. Aufgrund der Offensichtlichkeit eines Verstoßes reagiert man besser auf eine Abmahnung und einigt sich irgendwie mit den Anwälten, anstatt es auf eine Verhandlung ankommen zulassen, was ja im Falle des LG Hamburg für den Verkäufer auch mächtig nach hinten losging.
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