Den Scheckbetrug hat es gegeben , die Haftstrafe mußte Vernon am 25. Mai 1938 antreten.
Was die Dauer des Aufenthaltes im Gefängnis angeht, so spricht man von ca. 2 Jahren bis hin zu nur 6 Monaten.
Dieser Scheckbetrug hatte wohl auch nach Verbüßung der Haftstrafe noch lange Folgen , für seine weitere Erwerbstätigkeit.
Gruß
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