Zitat:
Zitat von MysteryTrain
Und im Fall von (gestohlenem) offiziellen Material (wie CBS Aufnahmen, original RCA Studioaufnahmen etc.) kann es sogar von 2 Seiten gefährlich werden: einmal von den Inhabern des Urheberrechts (Recht an den Liedern selbst): wird durch die GEMA überwacht und dann noch von den Inhabern der Verwertungsrechte an einer Aufnahme. Diese gehören im Fall von "68 Comeback Special", "Aloha From Hawaii" und "Elvis in Concert" (CBS Special 1977) EPE.
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Sogar von 3 Seiten.Ich würde das Finanzamt nicht vergessen.Es versteuert nämlich niemand die illegalen Produkte.