Zitat:
Zitat von Digger
Trifft dies was Du schreibst nicht immer auf das (c) zu (also "copyright" was die Rechte angeht) und das (p) wann die Herstellung/Produktion war?
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Ich hab das auch nur über Google gefunden, aber ich kopiere hier nochmal die ganze Aussage hinein.
(c): Das (c) bezieht sich auf die Urheber bzw. Rechteinhaber (Urheberrechte können ja auch zur Auswertung an Verlage übertragen werden) im Sinne der Komposition des Musiktitels. Diese Rechte beziehen sich auf die Komponisten und die Texter des Titels. Hier ist also in der Regel der Verleger des Titels aufgeführt.
(p): Das (p) bezieht sich auf die Rechteinhaber der jeweiligen Aufnahme. Es können ja z.B. auch Coverversionen oder Remixe, usw. bestehen. Meist wird hier, um es allgemein verständlich auszudrücken, das Plattenlabel angeführt, da dieses in der Regel die Rechte an einer jeweiligen Aufnahme besitzt.
Häufig liest man auch (c) & (p). Dies bedeutet, dass sowhl die Verlagsrechte, als auch die Leistungsschutzrechte (neighbouring rights/sound recording copyright) bei der gleichen "Firma" liegen. Verlag und Label gleichzeitig (einfach ausgedrückt).