Nach deutschem Recht dürfte sie sein Röntgenbild gar nicht verkaufen, auch nicht vierzig Jahre nach seinem Tod. Es gehört ihm, und ist theoretisch Teil der Erbmasse.
Und die ärztliche Schweigepflicht wird auch gebrochen. Die gilt nämlich für immer.
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Would you sign me an autograph? - Sure, Honey!
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