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Alt 13.11.2017, 10:40
Gast20180914
Gast
 
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Zudem war es für die damalige Zeit sehr viel. Damals war es noch nicht üblich Abfindungen zu Zahlen.
Ich finde, dass Sie sich für die damaligen Verhältnisse nicht Beklagen konnte.

Geändert von Gast20180914 (13.11.2017 um 10:52 Uhr)