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Alt 18.10.2008, 14:13
gast-20090521
Gast
 
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Herbi, ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht. Hier in Deutschland ist es kein Problem: Wenn man etwas kauft, und es entspricht nicht der Beschreibung oder hat sonstige Mängel, dann hat man das Recht, es gegen Erstattung des vollen Kaufpreises umzutauschen (Wandlung), oder man behält es und bekommt einen Teil seines Geldes zurück (Minderung). So steht es im Gesetz (§437 BGB), und so wird es auch gemacht. Ich hatte noch nie in meinem Leben ein Problem damit.

Wie auch immer - es hat mit dem, worum es hier geht, absolut nichts zu tun.