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Alt 14.07.2006, 13:58
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charro charro ist offline
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Zitat:
Zitat von allerteuerste
WC? tisch? stuhl? eventuell gar leselampe? hat vielleicht irgend jemand eine ahnung, wie (reisen)groß das "königliche" badgemach eigentlich war???
Naja riesig war es nun nicht gerade (siehe Raumskizze unter Posting Nr. )
Den größten Teil hat der hintere, als Dressing Room bezeichnete Bereich, eingenommen. Wenn Tisch, Stuhl, Couch oder was auch immer vorhanden waren, dann würde ich diese "Abhängecke" im diesem hinteren Bereich vermuten.
Der vordere eigentliche Badbereich war erstaunlich klein. Das ist auch gut auf jenem hier im threat bereits erwähnten Foto gut zu sehen (hab es leider nicht aufm PC und bin mir auch nicht sicher wo ich es gesehen hab, meine irgendwo mal auf elvis.com???). Aber Graceland war ja nicht als Wohnhaus mit mehreren Bädern angedacht, als es errichtet wurde. Für die damalige Zeit der 50er Jahre war das Bad sicher ultimativer Luxus!

@ On Tour: Stimme Dir zu! In erster Linie gilt hier Elvis die Schuld zu Weisung. Zwar wird de Zahnarzt eine Pflicht gehabt haben, Elvis zu fragen, welche Medikamente er einnimmt um zu prüfen, welches Narkosemittel oder anderes notwendige zahnärztliche Medikament anzuwenden ist. Denn genau auf diese Pflichtverletzung wird die Klage gegen den Arzt wahrscheinlich abgezielt haben.
Doch was soll der Arzt machen, wenn Elvis nun ein entscheidendes Detail selbst vergessen hat anzugeben?
Was, wenn bei dem Cocktail an Tabletten den er einnahm, eine genaue Bestimmung der Nebenwirkungen nach damaligen wissenschaftlichen Stand gar nicht möglich war?
Was wenn der Arzt Elvis über die Unsicherheit möglicher Folgen aufgeklärt hat, Elvis aber trotzdem zugestimmt hat (vom Schlage: "Es ging schon immer gut, warum soll es heute nicht auch gut gehen?")?
Alles in allem sind dies Dinge, welche der Arzt nicht wirklich beeinflussen oder kontrollieren konnte. Sicher, er hätte sagen können: "Nein, die Behandlung, so wie ich sie mache, ist zu unsicher!". Dafür fehlt aber das genaue Wissen über die genaue Behandlung am 15.08.1977. Zum anderen gilt nach dem Freispruch nuneinmal die Unschuldsvermutung!
Dem Arzt dennoch etwas zu unterstellen, ist haltlos. Nach bisherigem Sachstand wird man einzig Elvis den Verschuldenspart zurechnen müssen. Dies sicher nicht für den konkreten Tag (da er wahrscheinlich selbst nicht genau wußte was nun wie wirkt und sich mit einem Zahnarztmittel verträgt), sondern hinsichtlich der allgemeinen Situation, in welcher er sich zum damaligen Zeitpunkt befand.