Einzelnen Beitrag anzeigen
  #35  
Alt 07.11.2017, 10:43
rider rider ist offline
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 18.08.2007
Ort: Berlin-T'hof
Beiträge: 2.003
rider Renommee-Level 2%rider Renommee-Level 2%
Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie – wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch – ein Recht darauf die Röntgenbilder in der Praxis einzusehen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass der Arzt Ihnen die Bilder vorübergehend ausleiht. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie diese einem anderen Arzt zeigen wollen. Eine Begründung dafür müssen Sie nicht leisten. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).


Wem gehören meine Röntgenbilder?


Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Röntgenbilder sind Eigentum des durchführenden Arztes und dieser hat auch die Pflicht, die Aufnahmen aufzubewahren (zu archivieren). Der Arzt ist allerdings auch verpflichtet, diese Aufnahmen oder Kopien dem weiterbehandelnden Arzt oder Ihnen als Patient vorübergehend leihweise zu überlassen. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Sie können – auch als Privatpatient - kein Eigentumsrecht an Ihren Bildern erwerben.


quelle: Radiologie.de