Ich habe nicht das Gegenteil behauptet! Er muss sie aufbewahren, und in bestimmten Fällen herausgeben.
Aber sie "gehören" ihm nicht. Er ist zur Aufbewahrung verpflichtet.
Und keinesfalls dürfte er sie, zumindest nach deutschem Recht, namentlich erkennbar gemacht, verkaufen oder vererben.
Erinnere dich an die Krankenaktenstory von Michael Schumacher