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cos 03.11.2017 14:18

Versteigerung von Elvissachen
 
Mit dem nötigen Kleingeld dürfte für den ein oder anderen bestimmt etwas dabei sein. Johnny Cash ist auch vertreten, ich muss da mal mit Jesse reden. :grins:

https://www.julienslive.com/m/view-a...no&featured=no

honeybee 03.11.2017 14:31

Tolle Sachen dabei :hurra:

Ich hätte gerne seine Kreditkarte :grins: Und die Fransen-Lederjacke.

Den Chris Evert-Tennisschläger hatte ich gaaaaaanz früher auch mal. Der taugt nichts!

cos 03.11.2017 14:39

Den hab ich schon. :grins:

https://www.ganzecht.de/imageupload/...1509716335.jpg

honeybee 03.11.2017 14:40

Die On Tour-Jacke finde ich auch extrem cool :cool:

honeybee 03.11.2017 18:08

Auf dem Röntgenbild sieht man deutlich die Frakturlinie. Da hat er sich den kleinen Finger der linken Hand gebrochen.


https://www.ganzecht.de/imageupload/...509728838.jpeg

Gast20180914 03.11.2017 18:33

Ich bin medizinisch ja nur ein Laie, aber ist es nicht die Rechte Hand :gruebel:

https://www.ganzecht.de/imageupload/...1509730523.jpg

Graves_bei_Nacht 03.11.2017 18:45

https://www.ganzecht.de/imageupload/...1509731109.jpg

Gast20180914 03.11.2017 18:50

Wenn ich mir das untere Röntgenbild ansehe, ist das oben der Daumen,ergo rechte Hand und nicht die Linke. Oder?

honeybee 03.11.2017 19:02

Das Bild zeigt die Handfläche, es kann nicht anders sein...obwohl ich auch erst gestutzt habe.
Aber das obere Bild zeigt eindeutig die linke Hand, also muss unten die Handfläche zu sehen sein. Sie werden ihm ja nicht beide Hände geröntgt haben :grins:

Gast20180914 03.11.2017 19:14

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005768)
Das Bild zeigt die Handfläche, es kann nicht anders sein...obwohl ich auch erst gestutzt habe.
Aber das obere Bild zeigt eindeutig die linke Hand, also muss unten die Handfläche zu sehen sein. Sie werden ihm ja nicht beide Hände geröntgt haben :grins:

Die Lage der Finger und das Vergleichsbild sprechen aber nicht dafür. Aber ich bin ja nur Laie.

Zum Vergleich:


https://www.ganzecht.de/imageupload/...1509733360.jpg

Elvis:

https://www.ganzecht.de/imageupload/...1509733398.jpg

honeybee 03.11.2017 19:24

Ein Röntgenbild war damals noch zweidimensional. Er hat die Finger nicht ausgestreckt sondern leicht gekrümmt. Wenn man dann in die Handfläche hinein röntgt, hat man die Wölbung der Hand mit abgebildet, und die kannst du dir nach hinten vorstellen (und nach vorne, je nachdem, wie du gerade guckst).
Man könnte es mit diesen Bildern, die optische Täuschungen demonstrieren, vergleichen.

honeybee 03.11.2017 19:32

Zitat:

Zitat von TCB35 (Beitrag 1005775)

Dieses Bild ist falsch gekennzeichnet. Es ist eindeutig eine linke Hand.
Du kannst bei den Weichteilstrukturen drumherum die Hand- und Fingerlinien sehen. Also, die Hautfalten der Handinnenfläche.

Gast20180914 03.11.2017 19:40

https://www.ganzecht.de/imageupload/...1509734279.jpg



Dachte immer die Elle sitzt an der rechten Hand immer rechts und der Daumen Links. Aber wahrscheinlich ist dies Bild auch falsch.:gruebel:

honeybee 03.11.2017 19:45

Die Elle sitzt auf der Kleinfingerseite, und die Speiche auf der Daumenseite (oder andersrum?) . Egal, wie rum du die Hand hältst :grins:

Die letzten Bilder sind richtig beschriftet.

Gast20180914 03.11.2017 19:52

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005782)
Die Elle sitzt auf der Kleinfingerseite, und die Speiche auf der Daumenseite (oder andersrum?) . Egal, wie rum du die Hand hältst :grins:

Die letzten Bilder sind richtig beschriftet.

Sorry verwechselt ! Natürlich Speiche Daumenseite und Elle kleiner Finger.

honeybee 03.11.2017 19:55

Aber ganz ehrlich - mich macht das untere Röntgenbild von Elvis ' Hand auch noch immer stutzig. :gruebel:
Ich zeige es am Montag mal meinem Kollegen (Unfallchirurg), der soll mal sagen, welche Hand das ist.

rider 04.11.2017 10:46

Nach eurem spezifischen fachsimpeln :ist Links da wo der Daumen Rechts ist oder umgekehrt? :-)

honeybee 06.11.2017 11:41

Tja, die Kreditkarte ist weg - für 11520,-$
Und die leere Pillendose für 3520$...
Viele Sachen sind echt teuer weggegangen! :cool:

Gast20180914 06.11.2017 16:26

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005914)
Tja, die Kreditkarte ist weg - für 11520,-$
Und die leere Pillendose für 3520$...
Viele Sachen sind echt teuer weggegangen! :cool:



Teuer ist immer Subjektiv :cool:

Darf man Fragen, wie das Urteil bezüglich Hand ausgefallen ist?

Habe heute auch einen Arzt diesbezüglich Befragt.

Aussage: rechte Hand

Svennibenni 06.11.2017 19:11

Das ist ja der Wahnsinn, was so einige Sachen erzielt haben.. die blöde Pillendose oder oder oder.. sorry , aber das ist krank (imho)

honeybee 06.11.2017 20:20

1. Oberarzt: "Veraltete Röntgentechnik. Man kann nicht bestimmen, welche Hand das ist, da wirklich nur die Knochen zu erkennen sind. Unsere Hände sehen vom Skelett her gleich aus - egal ob man vom Handrücken oder von der Handfläche aus röntgt. Es kann die linke oder rechte Hand sein."

2. Oberarzt: gleiche Aussage wie der erste, unabhängig voneinander

Assistenzarzt: "Bin ich Radiologe? Ist das überhaupt eine Hand?"

Chefarzt: "Kann man nicht bestimmen. Veraltete Röntgentechnik. Aber der Aufkleber mit dem Namen ist niemals von 1973. Der sähe heute nicht mehr so frisch aus.

Röntgenarzt: "Kann man nicht bestimmen. Das wäre unseriös. Aber ich schätze, dass es eine linke Hand ist."

Alle sagten, dass das obere und untere Bild ein und dieselbe Hand ist.
Damit muss man sich jetzt halt zufrieden geben :grins:

rider 06.11.2017 21:08

Der Assistant Doctor gefällt mir am besten :lol:

Graves_bei_Nacht 06.11.2017 21:20

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005933)
Damit muss man sich jetzt halt zufrieden geben :grins:

Das also sind die Expertisen, nach denen sich so manch Fan hinsichtlich eines vermeintlich kostbaren Elvis-Relikts sehnt...

:grins:

honeybee 06.11.2017 21:38

Nach deutschem Recht dürfte sie sein Röntgenbild gar nicht verkaufen, auch nicht vierzig Jahre nach seinem Tod. Es gehört ihm, und ist theoretisch Teil der Erbmasse.
Und die ärztliche Schweigepflicht wird auch gebrochen. Die gilt nämlich für immer.

Dark Moon 06.11.2017 21:42

ist halt nach amerikanischem Recht, Honey :grins:

honeybee 06.11.2017 23:09

Gibt's da keine Schweigepflicht?

Naja, im Fall von Elvis wahrscheinlich nicht, wenn man bedenkt was von medizinischem Personal alles veröffentlicht wurde...
Diese Marian Cocke hat auch ihre Schweigepflicht gebrochen - und damit noch Geld verdient.
Bei Dr. Nick kann ich das nicht beurteilen - er musste ja aussagen. Aber theoretisch hätte das auch nicht veröffentlicht werden dürfen. Armer Elvis...

Dark Moon 06.11.2017 23:17

Marian Cocke hat das gut gemacht, da braucht man keine Schweigepflicht (weißt wie ich meine) ! Mir gefällt ihr Buch! Ist sehr dezent gehalten!

honeybee 06.11.2017 23:56

Ich meine ja auch nur theoretisch...
Normalerweise hätte sie gar nichts - auch nichts "dezentes" erzählen dürfen.
Aber ist ja eh schon lange alles passiert.
Ich denke, dass sich jeder Promi darüber bewusst ist, dass er nur bis zu einem gewissen Grad ein Privatleben hat.
Aber ich glaube nicht, dass Elvis jemals damit gerechnet hat, dass selbst seine Krankengeschichte öffentlich wird - und sein Röntgenbild mal für 5000$ den Besitzer wechselt. Heute ist so ein Tag an dem ich das völlig absurd finde:
Heute rief eine ältere Frau auf Station an und wollte wissen ob ihre Freundin Frau Meier bei uns liegt. Sie sagte, sie würde sich Sorgen machen weil ein Nachbar ihr gesagt habe, Frau Meier sei ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Ich durfte ihr theoretisch nicht sagen, dass Frau Meier bei uns ist. Schweigepflicht. Außerdem könnte es sein, dass Frau Meiers Wohnung leer geräumt ist, wenn sie entlassen wird. Naja, das sind solche Sachen die einfach ungenügend geregelt sind.
Aber ich denke, dass die Schweigepflicht auch in den USA gilt - und auch für Promis!

Gast20180914 07.11.2017 04:45

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005936)
Nach deutschem Recht dürfte sie sein Röntgenbild gar nicht verkaufen, auch nicht vierzig Jahre nach seinem Tod. Es gehört ihm, und ist theoretisch Teil der Erbmasse.
Und die ärztliche Schweigepflicht wird auch gebrochen. Die gilt nämlich für immer.

Das ist nicht ganz richtig, die Bilder sind hier Eigentum des Arztes und es gibt Firmen die Röngenbilder aufkaufen:

http://www.metallcash.de/ankauf/rontgenbilder

Zitat:
Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie – wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch – ein Recht darauf die Röntgenbilder in der Praxis einzusehen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass der Arzt Ihnen die Bilder vorübergehend ausleiht. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie diese einem anderen Arzt zeigen wollen. Eine Begründung dafür müssen Sie nicht leisten. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Patient ein Interesse daran hätte, sich nicht unnötig nach dem Arztwechsel einer erneuten Strahlenbelastung auszusetzen.
Zitat Ende.

Hier noch etwas zur ärztl. Schweigepflicht in den USA.
Zitat:
....In den USA gibt es keine verlässliche Kontrollinstanz oder eine ärztliche Schweigepflicht wie bei uns...
Zitat Ende .

honeybee 07.11.2017 08:33

Dass dem Arzt das Rö-Bild gehört, ist Blödsinn. Das Filmmaterial und seine Arbeit wurde bezahlt - vom Patienten!
Ärzte behalten die Bilder weil sie alle Dokumente über einen Fall mindestens 10 Jahre lang aufheben müssen um Beweise bei evtl. Regressansprüchen vorlegen zu können.
Nach zehn Jahren darf er die Unterlagen entsorgen.
Da Röntgenfilme sehr teuer sind, verkaufen manche Ärzte sie an Recycling-Firmen. Hier verdienen sie also noch einmal daran.
Wenn der Arzt ein Bild zum Verwerten abgibt, hat er es zu anonymisieren. D.h. der Streifen mit dem Namen muss zuvor entfernt werden.

Gast20180914 07.11.2017 09:57

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005942)
Dass dem Arzt das Rö-Bild gehört, ist Blödsinn. Das Filmmaterial und seine Arbeit wurde bezahlt - vom Patienten!

.


Entschuldige aber was Du hier als Blödsinn bezeichnest, sind Gesetze und klare Rechtssprechung der Gerichte.:roll:

Zitat:
Der Patient hat ein Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen, so auch die Röntgenbilder, allerdings grundsätzlich kein Recht auf Überlassung der Originalunterlagen (Ausnahme folgt). Ganz im Gegenteil stehen diese im Eigentum des Arztes. Röntgenbilder zur Untersuchung sind von ihm nach § 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung (RöV) 10 Jahre lang aufzubewahren.

Einen Anspruch auf Überlassung der Originalaufnahmen hat der Patient allerdings im Falle der Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt. Hierzu sei § 28 Absatz 8 RöV zitiert.
Zitat Ende.

Zitat:
Nur wenn der Patient die Herausgabe an einen weiterbehandelnden Arzt oder Zahnarzt verlangt, ist der Zahnarzt verpflichtet, die Original Röntgenbilder an den Patienten zu übergeben. Dies ergibt sich aus § 28 Röntgenverordnung, wodurch Doppeluntersuchungen und damit eine doppelte Strahlenbelastung für den Patienten vermieden werden soll.

Grundsätzlich beschränkt sich das Einsichtsrecht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf naturwissenschaftlich konkretisierbare Befunde und Aufzeichnungen. Das Einsichtsrecht erstreckt sich deshalb nicht auf subjektive Wertungen und emotionale persönliche Bemerkungen des Arztes. Soweit solche Anmerkungen in den Krankenunterlagen enthalten sind, sollten sie vor der Vervielfältigung abgedeckt werden.
Zitat Ende

honeybee 07.11.2017 10:12

Ich habe nicht das Gegenteil behauptet! Er muss sie aufbewahren, und in bestimmten Fällen herausgeben.
Aber sie "gehören" ihm nicht. Er ist zur Aufbewahrung verpflichtet.
Und keinesfalls dürfte er sie, zumindest nach deutschem Recht, namentlich erkennbar gemacht, verkaufen oder vererben.

Erinnere dich an die Krankenaktenstory von Michael Schumacher :eek:

oliver 07.11.2017 10:34

Seitdem damals CT Aufnahmen von mir (warum auch immer) nicht mehr auffindbar waren, lagere ich die auch lieber hier. Mittlerweile ist das einfacher geworden. Von meinem Radiologen bekomme ich immer eine CD mit den Aufnahmen.

Gast20180914 07.11.2017 10:38

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005951)
Ich habe nicht das Gegenteil behauptet! Er muss sie aufbewahren, und in bestimmten Fällen herausgeben.
Aber sie "gehören" ihm nicht. Er ist zur Aufbewahrung verpflichtet.
Und keinesfalls dürfte er sie, zumindest nach deutschem Recht, namentlich erkennbar gemacht, verkaufen oder vererben.

Erinnere dich an die Krankenaktenstory von Michael Schumacher :eek:


Scheinbar liest Du wirklich nur dass, was dir genehm ist.

Hast Du nicht geschrieben, ich zitiere:
Dass dem Arzt das Rö-Bild gehört, ist Blödsinn… Zitat Ende?

Also behauptest Du, doch das Gegenteil, zu dem was ich geschrieben habe bzw. die Rechtsprechung vorgibt.
Oder etwa nicht?

Zitat Gesetzgeber:
Der Patient hat ein Einsichtrecht in die Behandlungsunterlagen, so auch die Röntgenbilder, allerdings grundsätzlich kein Recht auf Überlassung der Originalunterlagen (Ausnahme folgt). Ganz im Gegenteil stehen diese im Eigentum des Arztes…. Zitat Ende.

rider 07.11.2017 10:43

Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie – wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch – ein Recht darauf die Röntgenbilder in der Praxis einzusehen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass der Arzt Ihnen die Bilder vorübergehend ausleiht. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie diese einem anderen Arzt zeigen wollen. Eine Begründung dafür müssen Sie nicht leisten. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).


Wem gehören meine Röntgenbilder?


Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Röntgenbilder sind Eigentum des durchführenden Arztes und dieser hat auch die Pflicht, die Aufnahmen aufzubewahren (zu archivieren). Der Arzt ist allerdings auch verpflichtet, diese Aufnahmen oder Kopien dem weiterbehandelnden Arzt oder Ihnen als Patient vorübergehend leihweise zu überlassen. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Sie können – auch als Privatpatient - kein Eigentumsrecht an Ihren Bildern erwerben.


quelle: Radiologie.de

rider 07.11.2017 10:46

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005951)
Aber sie "gehören" ihm nicht.


du bist eindeutig im Unrecht. einsehen und gut is...

honeybee 07.11.2017 10:57

Lesen und verstehen.

Sie gehören ihm nicht in dem Sinne, dass er damit machen kann, was er will. Deswegen die Anführungszeichen.

Gast20180914 07.11.2017 11:19

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005956)
Lesen und verstehen..

Genau, richtig erkannt!

Lass gut sein!

rider 07.11.2017 11:40

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005956)
Lesen und verstehen.

Sie gehören ihm nicht in dem Sinne, dass er damit machen kann, was er will. Deswegen die Anführungszeichen.



uuuhhh..schlecht herausgeredet :roll:

honeybee 07.11.2017 11:56

Geht es um den Verkauf von Röntgenbildern die einer Person zuzuordnen sind?
Mir ja - die ganze Zeit schon... :roll:
Aber googelt mal schön weiter eure Gesetzestexte :-)


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