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honeybee 06.11.2017 20:20

1. Oberarzt: "Veraltete Röntgentechnik. Man kann nicht bestimmen, welche Hand das ist, da wirklich nur die Knochen zu erkennen sind. Unsere Hände sehen vom Skelett her gleich aus - egal ob man vom Handrücken oder von der Handfläche aus röntgt. Es kann die linke oder rechte Hand sein."

2. Oberarzt: gleiche Aussage wie der erste, unabhängig voneinander

Assistenzarzt: "Bin ich Radiologe? Ist das überhaupt eine Hand?"

Chefarzt: "Kann man nicht bestimmen. Veraltete Röntgentechnik. Aber der Aufkleber mit dem Namen ist niemals von 1973. Der sähe heute nicht mehr so frisch aus.

Röntgenarzt: "Kann man nicht bestimmen. Das wäre unseriös. Aber ich schätze, dass es eine linke Hand ist."

Alle sagten, dass das obere und untere Bild ein und dieselbe Hand ist.
Damit muss man sich jetzt halt zufrieden geben :grins:

rider 06.11.2017 21:08

Der Assistant Doctor gefällt mir am besten :lol:

Graves_bei_Nacht 06.11.2017 21:20

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005933)
Damit muss man sich jetzt halt zufrieden geben :grins:

Das also sind die Expertisen, nach denen sich so manch Fan hinsichtlich eines vermeintlich kostbaren Elvis-Relikts sehnt...

:grins:

honeybee 06.11.2017 21:38

Nach deutschem Recht dürfte sie sein Röntgenbild gar nicht verkaufen, auch nicht vierzig Jahre nach seinem Tod. Es gehört ihm, und ist theoretisch Teil der Erbmasse.
Und die ärztliche Schweigepflicht wird auch gebrochen. Die gilt nämlich für immer.

Dark Moon 06.11.2017 21:42

ist halt nach amerikanischem Recht, Honey :grins:

honeybee 06.11.2017 23:09

Gibt's da keine Schweigepflicht?

Naja, im Fall von Elvis wahrscheinlich nicht, wenn man bedenkt was von medizinischem Personal alles veröffentlicht wurde...
Diese Marian Cocke hat auch ihre Schweigepflicht gebrochen - und damit noch Geld verdient.
Bei Dr. Nick kann ich das nicht beurteilen - er musste ja aussagen. Aber theoretisch hätte das auch nicht veröffentlicht werden dürfen. Armer Elvis...

Dark Moon 06.11.2017 23:17

Marian Cocke hat das gut gemacht, da braucht man keine Schweigepflicht (weißt wie ich meine) ! Mir gefällt ihr Buch! Ist sehr dezent gehalten!

honeybee 06.11.2017 23:56

Ich meine ja auch nur theoretisch...
Normalerweise hätte sie gar nichts - auch nichts "dezentes" erzählen dürfen.
Aber ist ja eh schon lange alles passiert.
Ich denke, dass sich jeder Promi darüber bewusst ist, dass er nur bis zu einem gewissen Grad ein Privatleben hat.
Aber ich glaube nicht, dass Elvis jemals damit gerechnet hat, dass selbst seine Krankengeschichte öffentlich wird - und sein Röntgenbild mal für 5000$ den Besitzer wechselt. Heute ist so ein Tag an dem ich das völlig absurd finde:
Heute rief eine ältere Frau auf Station an und wollte wissen ob ihre Freundin Frau Meier bei uns liegt. Sie sagte, sie würde sich Sorgen machen weil ein Nachbar ihr gesagt habe, Frau Meier sei ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Ich durfte ihr theoretisch nicht sagen, dass Frau Meier bei uns ist. Schweigepflicht. Außerdem könnte es sein, dass Frau Meiers Wohnung leer geräumt ist, wenn sie entlassen wird. Naja, das sind solche Sachen die einfach ungenügend geregelt sind.
Aber ich denke, dass die Schweigepflicht auch in den USA gilt - und auch für Promis!

Gast20180914 07.11.2017 04:45

Zitat:

Zitat von honeybee (Beitrag 1005936)
Nach deutschem Recht dürfte sie sein Röntgenbild gar nicht verkaufen, auch nicht vierzig Jahre nach seinem Tod. Es gehört ihm, und ist theoretisch Teil der Erbmasse.
Und die ärztliche Schweigepflicht wird auch gebrochen. Die gilt nämlich für immer.

Das ist nicht ganz richtig, die Bilder sind hier Eigentum des Arztes und es gibt Firmen die Röngenbilder aufkaufen:

http://www.metallcash.de/ankauf/rontgenbilder

Zitat:
Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie – wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch – ein Recht darauf die Röntgenbilder in der Praxis einzusehen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass der Arzt Ihnen die Bilder vorübergehend ausleiht. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie diese einem anderen Arzt zeigen wollen. Eine Begründung dafür müssen Sie nicht leisten. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Patient ein Interesse daran hätte, sich nicht unnötig nach dem Arztwechsel einer erneuten Strahlenbelastung auszusetzen.
Zitat Ende.

Hier noch etwas zur ärztl. Schweigepflicht in den USA.
Zitat:
....In den USA gibt es keine verlässliche Kontrollinstanz oder eine ärztliche Schweigepflicht wie bei uns...
Zitat Ende .

honeybee 07.11.2017 08:33

Dass dem Arzt das Rö-Bild gehört, ist Blödsinn. Das Filmmaterial und seine Arbeit wurde bezahlt - vom Patienten!
Ärzte behalten die Bilder weil sie alle Dokumente über einen Fall mindestens 10 Jahre lang aufheben müssen um Beweise bei evtl. Regressansprüchen vorlegen zu können.
Nach zehn Jahren darf er die Unterlagen entsorgen.
Da Röntgenfilme sehr teuer sind, verkaufen manche Ärzte sie an Recycling-Firmen. Hier verdienen sie also noch einmal daran.
Wenn der Arzt ein Bild zum Verwerten abgibt, hat er es zu anonymisieren. D.h. der Streifen mit dem Namen muss zuvor entfernt werden.


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