Zitat:
Zitat von TheKing
(Beitrag 211132)
Ja, ich denke darauf läuft das hinaus. Es war ein Privatverkäufer da geht eh nichts. Der wird mir was husten...:-)
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Naja, also bei der Bezeichnung "Privatverkäufer" wär ich vorsichtig! Das hat erstmal nicht viel zu bedeuten. Es ist erstaunlich wie sehr sich diese Bezeichnung bei ebay als sogenannter Ausschluß für Gewährleistungsrechte durchgesetzt hat. Nur weil ich mich als Privatverkäufer bezeichne bin ich das noch lange nicht. Insbesondere die Gerichte in Deutschland sind da in letzter Zeit sehr streng, was die Deklarierung als Privatkauf angeht. Viele Ebay-Verkäufer sind da schneller in der Haftung drin als ihnen lieb ist.
Nur weiß ich natürlich nicht, wie das andere Gerichte handhaben, wenn Du z.B. bei einem UK-Händler kaufst!
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