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TheKing 02.02.2011 18:20

Ich finde es gut, dass wir an dieser Stelle einmal auf die Rechtsmäßigkeit bzw eben auf die Legalität solcher bootleg eingehen. Wir leben täglich mit den Sachen und haben diese Einschätzung fast schon verloren...Das sollte man zumindest bedenken, wenn man die Sachen mal wieder veräußern will...ich hoffe es kommt niemals der Tag, wo man an meiner Türe klopft, um zu sehen, was ich in meinem privaten Plattenregal habe...

charro 02.02.2011 18:25

Naja, das da ein vermummtes Kommando vor Deiner Tür steht und ein dämlich grinsender Staatsanwalt um Einlass und Blick in Dein CD/Plattenregal bittet, ist dann doch eher unwahrscheinlich, es sei denn Du bist im großen Stile unterwegs.;-)
Aber dennoch hast Du vollkommen Recht, dass man gelegentlich refektieren sollte, um was es sich bei diesem ganzen Importzeugs eigentlich handelt. Und hier ist bei der Final Curtin in meinen Augen tatsächlich etwas freimütig und lax mit der ganzen Sache umgegangen worden. Damit ist dann nun am Ende leider niemandem geholfen.

:-)

gast-20110818 02.02.2011 18:25

Zitat:

Zitat von charro (Beitrag 837819)
Netter Gedanke, mit dem Du bei jedem Anwalt oder Richter zumindest ein milde und weise anmutendes Lächeln ernten würdest. ;-)
Fakt ist aber nunmal auch, dass das für eine komkrete nicht lizenzierte Aufnahme nunmal unerheblich ist.
Im Umkehrschluss würde dies heißen: ich kaufe 100 offizielle Tonträger auf denen Lied x, y und z drauf ist und genehmige mir dann 100 inoffizielle Tonträger, auf denen 100 verschiedene "neue" live-Versionen der Songs x, y und z sind, quasi als Bonus. :cool: :cool:
Nunja, mit moralischen Ansprüchen wird man da nicht weit kommen. Es betrifft ja auch nicht nur den Presley-Katalog, sondern jeden einzelnen Künstler. Die haben die ganzen Sachen nicht für die Verbesserung der Menschheit aufgenommen, sondern um davon zu leben. Das kann man verwerflich finden, das kann man blöde finden, das kann man mit Sicherheit aber nicht außerhalb der gesetzlichen Vorgaben auslegen.
That's the way ist is.....

:-)

Ja, theoretisch alles richtig, aber in der Praxis kann ich mir nicht vorstellen, dass EPE oder Sony gegen einfach Fans vorgehen, die Bootleggs kaufen. Das hat wahrscheinlich auch verschiedene Gründe.
Was natürlich "Final Curtain" angeht, denke ich, haben die Bootlegger den Bogen einfach überspannt, indem sie auf einen Schlag mal eben illegal 'ne halbe Million Dollar aus dem Elvis-Markt gezogen haben. Da hat natürlich EPE die Faxen dicke, und da lohnt es sich auch, zuzuschlagen.

TheKing 02.02.2011 18:28

Auf jeden Fall ist die Kiste jetzt schon Legende! :hurra:

charro 02.02.2011 18:33

Zitat:

Zitat von Blues Boy (Beitrag 837825)
Ja, theoretisch alles richtig, aber in der Praxis kann ich mir nicht vorstellen, dass EPE oder Sony gegen einfach Fans vorgehen, die Bootleggs kaufen. Das hat wahrscheinlich auch verschiedene Gründe.

Klar, auch richtig. Die Frage ist immer, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass nun auch einfache kleine Fan-Käufer/ Fan-Verkäufer belangt werden.

Allerdings nochmals oben das LG Hamburg: dort ging es um einen privaten ebay-Verkäufer, der eine normale und eine Doppel-CD verkauft hat. Einfacher Fan hin oder her, das hat den Rechteinhaber wenig gejuckt, ebensowenig die Anwälte und das Gericht.

:-)

michael grasberger 02.02.2011 19:34

Zitat:

Zitat von charro (Beitrag 837810)
Ich verweise hierzu mal beispielesweise auf die Entscheidung des LG Hamburg AZ 308 S 12/09 aus dem letzten Jahr (dort ging es übrigens um einen nicht lizenzierten Live-Mitschnitt):

Die Beklagte hätte insoweit jedenfalls erläutern müssen, welches Verständnis des Begriffs „Bootleg” sie stattdessen zugrunde legte, als sie ihn in ihr Angebot einfügte. Das gilt umso mehr als es auch die weiteren von der Beklagten in ihr Angebot eingefügten Begriffe „ULTRA-RARE” und „**RAR**” als wenig plausibel erscheinen lassen, dass sie hinsichtlich des Wortes „Bootleg” einem semantischen Missverständnis unterlegen war.“

versteh ich das richtig, dass die verkäuferin das wort bootleg im angebotstext verwendet hat?:roll:
darf man fragen, um welchen künstler es dabei ging?

charro 02.02.2011 19:52

Zitat:

Zitat von michael grasberger (Beitrag 837836)
versteh ich das richtig, dass die verkäuferin das wort bootleg im angebotstext verwendet hat?:roll:
darf man fragen, um welchen künstler es dabei ging?

Es ging um die CDs
Iron Maiden - Live USA 1982
Iron Maiden - recorded live in Europe 1992

Eine der beiden CDs war tatsächlich als "Bootleg" im Angebot beschrieben.

:-)

michael grasberger 02.02.2011 20:07

ok, beim final curtain set verstehe ich die heftigen reaktionen irgendwie, aber bei einem fall wie mit den beiden iron maiden cds fragt man sich schon: hat die musikindustrie keine anderen sorgen?
40% minus bei den cd-verkäufen weltweit in den letzten 10 jahren lassen sich mit aktionen gegen die sammlerszene jedenfalls nicht wettmachen.:noidea:

burroughs 02.02.2011 20:11

ich hätt als erstes auf iron maiden getippt.. die bzw deren anwälte machen das ja nicht zum ersten mal :roll:

charro 02.02.2011 20:14

Zitat:

Zitat von michael grasberger (Beitrag 837841)
..... hat die musikindustrie keine anderen sorgen?
40% minus bei den cd-verkäufen weltweit in den letzten 10 jahren lassen sich mit aktionen gegen die sammlerszene jedenfalls nicht wettmachen.:noidea:

Klar, kann man auch so sehen. Nur bleibt Rechtsverstoß halt Rechtsverstoß, egal ob groß oder eher unbedeutend. Das ist am Ende auch immer Betrachtungssache und wird vom Rechteinhaber sicherlich anders gesehen als vom einfachen ebay-Händler. Im Grunde könnte man diese Frage bei jeder vermeintlichen Bagatelle stellen, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

:-)


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